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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. April 2014

    OLG Hamm, Urteil vom 01.03.2012, Az. I-4 U 135/11
    § 14 Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Dienstleistung unter Nutzung einer fremden Marke angeboten werden darf, wenn nicht irrtümlich der Eindruck entsteht, der Markeninhaber selbst oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen sei für das Angebot verantwortlich. Die Formulierung „xyz-Methode nach X“, wobei xyz die Marke und X der Markeninhaber ist, sei zulässig und ausreichend deutlich. Dies hat der BGH in der Folgeinstanz auch bestätigt (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Urteil vom 04.04.2013, Az. 2 Ni 59/11 EP verb. m. Az. 2 Ni 64/11 EP – nicht rechtskräftig
    § 1 PatG, § 3 PatG, § 81 Abs. 1 PatG

    Das BPatG hat das Europäische Patent 1 964 022 der Firma Apple Inc. mit dem Titel „Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image“ (in der deutschen Übersetzung: „Entsperrung einer Vorrichtung durch Durchführung von Gesten auf einem Entsperrungsbild“) für nichtig erklärt. Das angegriffene Patent wurde sowohl in der erteilten Fassung als auch in der Fassung der 14 Hilfsanträge für nichtig erklärt. Zur Pressemitteilung vom 05.04.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. September 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammUS-Supreme Court, Urteil vom 28.06.2010, No. 08-964 (2010)
    Title 35 USC § 101

    Der US-Supreme Court hat in der Sache Bilski vs. Kappos entschieden, dass die Geschäftsmethode Bilskis dem Patentschutz nicht zugänglich sei. Das Gericht beschrieb die Methode wie folgt: „Petitioners’ patent application seeks protection for a claimed invention that explains how commodities buyers and sellers in the energy market can protect, or hedge, against the risk of price changes.“ In Hinblick auf den für die Patentierbarkeit von Methoden eingesetzten „machine-or-transformation test“ entschied das höchste US-Gericht, dass dieser nicht der einzige Test sei, um die Patentierbarkeit eines Prozesses zu bestimmen, eher ein nützliches und wichtiges Indiz zur Bestimmung, ob eine Erfindung unter die Methoden des § 101 falle. Da der Supreme Court keine Anhaltspunkte für die Patentfähigkeit einer Methode, eines Geschäftskonzepts oder eines Prozesses gab, wurde das Urteil als „business as usual“ kritisiert (Zum Volltext der Entscheidung vgl. hier).

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