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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Juli 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Koblenz, Urteil vom 01.10.2014, Az. 5 U 530/14
    § 434 Abs. 1 S. 1 BG

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Beschreibung einer zum Verkauf stehenden Eigentumswohnung in einer Internetofferte eine Beschaffenheitsvereinbarung darstellen kann. Die Differenzierung zwischen „Dachgarten“ als nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen geeignetem Dachteil und einer zusätzlich vorhandenen Dachterrasse gebe die vorhandene Beschaffenheit der Wohnung aus objektiver Betrachtungsweise jedoch so genau wieder, als dass daraus Minderungsansprüche (weil das Dach nicht voll zugänglich war) abgeleitet werden könnten. Zum Volltext der Entscheidung:

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