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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 28.10.2010, Az. I ZR 18/09
    § 8 Abs. 3 LUG; § 10 Abs. 3 KUG; § 8 Abs. 2 S. 2 UrhG, § 97 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass zwar die Übertragung von Nutzungsrechten für zum Zeitpunkt der Übertragung noch unbekannte Nutzungsarten (hier: Verwertung von Edgar-Wallace-Filmen zum DVD-Vertrieb) möglich ist, dann allerdings eindeutig erklärt werden und eine angemessene Beteiligung an den Erlösen vorsehen muss. Eine nur pauschale Bezugnahme auf geltende Tarifordnungen reiche dafür nicht aus, wenn keine ausdrückliche Erörterung zwischen den Vertragspartnern stattgefunden habe. Vorliegend konnte der Alleinerbe des Regisseurs diverser Edgar-Wallace-Filme Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend machen. Nach Auffassung des Senats sei auch ein Miturheber berechtigt, bei Verletzungen eines gemeinsamen Urheberrechts Auskunftserteilung und Rechnungslegung allein an ihn zu verlangen; die Feststellung einer Schadensersatzpflicht müsse allerdings zu Gunsten aller Miturheber erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. November 2009

    BGH, Urteil vom 26.02.2009, Az. I ZR 142/06
    §§ 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass es für die Annahme der Miturheberschaft an einem Werk bereits ausreicht, wenn der Miturheber nur einen kleinen Beitrag an dem gemeinschaftlich geschaffenen Werk geleistet hat. Wird diese Person in dem Werk auch als Urheber bezeichnet, werde sie ebenso wie die anderen Schöpfer des Werkes als Miturheber – auch im Verhältnis untereinander – angesehen. Zweifelt einer der Beteiligten die Miturheberschaft eines anderen an, müsse er dafür den Vollbeweis erbringen. Im entschiedenen Fall hatten mehrere Architekten einen Workshop gegründet, um einen stadtplanerischen Entwurf zu fertigen. Teil dieses Entwurfes waren so genannte „Kranhäuser“, die einer der beteiligten Architekten nach Beendigung der Arbeitsgemeinschaft für ein anderes Projekt verwandte. Der Beklagte bestand darauf, als Miturheber anerkannt zu werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Januar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 25.11.2008, Az. I-20 U 72/06
    §§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 1, Abs. 4 S. 1, 69a Abs. 1,
    69c Nr. 1 und 3, 97 Abs. 1UrhG, §§ 242, 259 BGB

    Das OLG Düsseldorf hatte über den Fall zu entscheiden, dass eine Software von mehreren Programmierern erstellt worden war und sodann Unklarheit über die späteren Vertriebsrechte bestand. Die Düsseldorfer Richter befanden, dass der Programmierer u.a. keinen Anspruch auf Auskunftserteilung bzgl. der Höhe der Einkünfte durch die Beklagte habe. Er sei als bloßer Miturheber der Software nach § 8 Abs. 1 UrhG nicht aktivlegitimiert, von den Beklagten Leistung alleine an sich selbst zu verlangen. Miturheber seien als Gesamthandsgemeinschaft zu qualifizieren und könnten die Ansprüche, die die Verwertung des Werkes beträfen, nur gemeinsam geltend machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der/die Miturheber zugunsten anderer auf die Verwertung ihrer Rechte verzichtet hätte(n). (mehr …)

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