Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Wiesbaden: Streichpreis (Alter Preis/neuer Preis) darf nicht über Monate hinweg unverändert beworben werdenveröffentlicht am 14. August 2015
LG Wiesbaden, Versäumnis-Urteil vom 10.06.2015, Az. 13 O 18/15
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass ein Möbelhaus nicht über 12 Wochen unverändert mit einem durchgestrichenen Preis werben darf (hier: Essgruppe für 1.699,00 EUR statt 1.999,00 EUR). Das Möbelhaus konnte nicht nachweisen, dass der Streichpreis ein eigener (alter) Preis war. Außerdem erwarte der Rechtsverkehr, dass die Herabsetzung des Preises erst kürzlich vorgenommen worden sei, was nicht der Fall sei, wenn die Werbung bereits 3 Monate Bestand habe.
- OLG Köln: „Doppelgängerwerbung“ kann auch bei geringer Ähnlichkeit unzulässig seinveröffentlicht am 12. Juni 2015
OLG Köln, Urteil vom 06.03.2014, Az. 15 U 133/13
§ 22 KUG, § 23 KUG; § 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Werbung, die ein bekanntes Quizformat samt Moderator nachstellt, auch dann Persönlichkeitsrechte und Rechte am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz verletzt, wenn die Ähnlichkeit der Werbefigur mit dem echten Moderator nur gering ist. Ergebe sich aus der Gesamtanordnung der Nachstellung der eindeutige Bezug zum Original, handele es sich um ein „Bildnis“ im Sinne des Kunsturhebergesetzes, welches nur mit Einwilligung des Abgebildeten verwendet werden dürfe. Fehle diese, könne der Abgebildete Unterlassung und Auskunft verlangen. Zum Volltext der Entscheidung: