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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. August 2013

    VG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 21 K 2589/12 – nicht rechtskräftig
    § 10 Abs. 3 FTEG, § 14 Abs. 1 FTEG, § 15 Abs. 1 FTEG, § 14 Abs. 3 EMVG

    Das VG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb von sog. Mobilfunkrepeatern, die Mobilfunksignale empfangen, verstärken und weitergeben können, gegen das Nutzungsrecht der Netzbetreiber verstößt und somit rechtswidrig ist. Außerdem fehle der Nutzerhinweis auf der Verpackung und dem Gehäuse des Geräts, dass die Mobilfunknetzbetreiber im Bundesgebiet die exklusiven Nutzungsrechte auf den von dem Mobilfunkrepeater genutzten Sendefrequenzen haben und daher für den Betrieb des Geräts die Zustimmung des jeweiligen Mobilfunknetzbetreibers erforderlich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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