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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Februar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 24.07.2014, Az. I ZR 119/13
    § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 und 4 UWG, § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV, § 15 Pkw-EnVKV, § 16 Pkw-EnVKV , § 5 Abs. 1 und Abschnitt I der Anlage 4; Art. 2 Nr. 6, 11, 12 EU-RL 1999/94, Art. 6 Abs. 1 EU-RL 1999/94,  Anhang IV EU-RL 1999/94

    Der BGH hat entschieden, dass unter „Modell“ gemäß § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV nach § 2 Nr. 15 Pkw-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens zu verstehen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Oktober 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 18.07.2014, Az. 6 U 4/14
    § 4 Nr. 9 a) UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine unlautere Nachahmung im Bereich Wohnmöbel (hier: Stühle) nicht gegeben ist, wenn bei nur schwacher wettbewerblicher Eigenart des Ausgangsmodells lediglich ein geringer Grad der Nachahmung vorliegt. Bei Wohnmöbeln gebe es einen vergleichsweise engen Gestaltungsspielraum, so dass zwar einerseits keine hohen Anforderungen an die Individualität einer Gestaltung gestellt werden müssten, andererseits aber der Schutzumfang einer solchen Gestaltung dementsprechend eng zu bestimmen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. September 2013

    LG Kiel, Urteil vom 30.08.2013, Az. 1 S 223/12
    § 22 KUG; § 812 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das LG Kiel hat entschieden, dass für die Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitschrift eine Vergütung zu zahlen ist, wenn es sich um das Foto eines Modells handelt, welches zum Zweck der Überlassung gegen Entgelt gefertigt wurde. Eine Nutzung des Bildes für werbliche Zwecke sei dann nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. August 2013

    OLG Koblenz, Urteil vom 27.03.2013, Az. 9 U 1097/12
    § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, Nr. 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass es unzulässig ist, ein Testsiegel für ein Gerät (hier: Blutdruckmessgerät) in der Werbung für ein Nachfolgemodell zu verwenden, wenn das Nachfolgemodell technisch nicht identisch mit dem zertifizierten Gerät ist. Dies führe den Verbraucher in die Irre. Darüber hinaus stelle es auch einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn die Verwendung des Siegels von der erteilenden Stelle nicht genehmigt wurde. Zitat:

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  • veröffentlicht am 16. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.06.2010, Az. 3 Sa 72/10
    § 823 Abs. 2 BGB; §§ 22, 23 KUG

    Das LAG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Unternehmen ein Foto seines Arbeitnehmers auf der Unternehmenswebsite veröffentlichen darf, wenn der Arbeitnehmer sich vorher freiwillig bei einem Foto-Shooting für Bekleidung des Arbeitgebers als Modell zur Verfügung gestellt hat. Der Arbeitnehmer hatte auf Auskunft und Schadensersatz geklagt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 14.01.2010, Az. I ZR 88/08
    § 14 Abs. 2 MarkenG

    Der BGH hat aktuell entschieden, dass Hersteller von Spielzeugmodellautos auch die (Bild-)Marke des Herstellers des Originals verwenden dürfen. Der beklagte Modellhersteller hatte ein funkgesteuertes Modell eines Opel Astra vertrieben, welches den bekannten Opel-Blitz am Kühlergrill trug. Darin liege nach Auffassung des Gerichts kein Verstoß gegen die Markenrechte des Rechtsinhabers, da die Hauptfunktion der Marke – nämlich auf die Herkunft eines Produkts hinzuweisen – nicht beeinträchtigt werde. Der BGH ging davon aus, dass der Verkehr die auf einem verkleinerten Abbild eines großen Originalfahrzeugs an der richtigen Stelle angebrachte Marke als einen Teil des Modellfahrzeugs betrachte und keine Rückschlüsse auf den Hersteller dieses Modells ziehe. Er werde ebenfalls keine Betrachtungen über besondere wirtschaftliche oder lizenzrechtliche Beziehungen zwischen Modellhersteller und Originalhersteller anstellen, sondern die Abbildung der Marke lediglich als nachgebildetes Detail der Wirklichkeit verstehen (JavaScript-Link: Pressemitteilung BGH).

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVor einigen Tagen hatten wir über eine Onlinepetition berichtet, die zum Inhalt hatte, die erste Abmahnung wegen Rechtsverstößen im Internet kostenfrei zu stellen (Link: Onlinepetition). Diesen Artikel haben wir inzwischen ergänzt. Darüberhinaus kündigten wir an, eine Alternative zur kostenfreien Erstabmahnung ins Spiel zu bringen und diese Alternative hat mit all ihren auf der Hand liegenden Vor- und Nachteilen doch, wie wir finden, ein gewisses Diskussionspotential. Dieses könnte bestenfalls in einer Petition – an die Musik-, Software- und Filmindustrie sowie sog. „Urheberrechtstrolle“ gipfeln. Anregung fanden wir bei § 371 Abgabenordnung (AO), der sich noch mit der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung befasst. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Juni 2009

    OLG Hamm, Urteil vom 29.01.2009, Az. 4 U 197/08
    §§ 3, 8 Abs. 3 Nr. 1, 12 Abs. 2 UWG

    Das OLG Hamm hatte über die Rechtmäßigkeit der Bewerbung eines Buggy zu entscheiden, der über eine Internetauktionsplattform verkauft wurde. Dabei wurde als Herstellerbezeichnung der zutreffende (No-Name) Hersteller genannt, unter der Rubrik „Modellbezeichung“ waren jedoch noch 13 andere Herstellernamen benannt, die ähnliche Modelle herstellten. Die Antragstellerin war der Auffassung, dass es sich hierbei um eine Rufausbeutung und Ausnutzung z.T. namhafter Hersteller handelte, um potentiellen Käufern den Eindruck zu vermitteln, dass der Buggy von einem der genannten Markenhersteller stammte und eine entsprechende Markenqualität aufweise. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Da mehrere Hersteller genannt worden seien, sei für den Verbraucher ersichtlich gewesen, dass das Produkt nicht von allen diesen Herstellern stammen könne, zumal der richtige Hersteller, wenn auch dem breiten Markt unbekannt, ausdrücklich bezeichnet worden sei.

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