IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 31. März 2011

    BGH, Urteil vom 01.02.2011, Az. VI ZR 345/09
    § 823 Abs. 1; 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 GG
    ; § 57 Abs. 1 S. 1 RStV

    Der BGH hat entschieden, dass Anbietern von Telemedien, etwa Onlineverlagen wie Heise oder Golem, in Hinblick auf die Bereithaltung einer Meldung über einen verurteilten Straftäter in einem Onlinearchiv das sogenannten Medienprivileg des § 57 Abs. 1 Satz 1 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (RStV) zu Gute kommt, mit der Folge, dass seine Zulässigkeit datenschutzrechtlich weder von einer Einwilligung des Betroffenen noch von einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung im Sinne des § 4 BDSG abhängig ist. Das Urteil bietet erneut ein anschauliches Beispiel für eine sorgfältige Abwägung des Rechts des Klägers auf Schutz seiner Persönlichkeit und Achtung seines Privatlebens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK auf der einen Seite und dem in Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK verankerten Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit auf der anderen Seite. Zum Urteil im Volltext:
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  • veröffentlicht am 15. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammWikipedia hat es schwer. Kaum hat man die Sedlmayer-Mörder vor deren vorzeitiger Haftentlassung mit vollem Namen genannt, wird die rechtsanwaltliche Abmahnung zugestellt. Mit der vollen Namensnennung und den daraus resultierenden juristischen Krawallen hat die Online-Enzyklopädie leidvolle Erfahrung. 2005/2006 gingen die Eltern des Hackers Boris F. alias „Tron“, der im Alter von 26 Jahren unter mysteriösen Umständen erhängt in Berlin aufgefunden wurde, gegen Wikipedia vor, da sie sich an der Nennung ihres Sohnes unter vollem Namen stießen. Darin hatten sie weniger Erfolg als der Schröder Atze: Der Komiker fand es wenig unterhaltsam, dass über ihn unter seinem Klarnamen bei Wikipedia berichtet wurde. Mittlerweile berichtet die deutsche (!) Wikipedia-Seite nicht mehr über Atze im Klartext. Mit der Frage, ob der Name eines verurteilten Straftäters, nachdem dieser mit seinem Halbbruder Sedlmayer mittels Messer und Hammer grob traktierte, auch kurz vor/nach dessen Entlassung genannt werden darf, befasst sich dagegen schon der BGH, welcher kurzerhand eine Vorlage an den EuGH beschloss (Links: BGH, heise.de).

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