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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 02.08.2012, Az. 29 U 1471/12
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 2 Nr. 1 UWG; § 9 HWG

    Das OLG München hat entschieden, dass das Angebot eines werbebasierten Internetauftritts, bei dem Interessierte medizinische Fragen stellen können, die von Fachärzten beantwortet werden, unzulässig ist, wenn dort Fragen beantwortet werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden der Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben. Eine solche sog. Fernbehandlung sei nach dem Heilmittelwerbegesetz verboten. Eine Fernbehandlung liege vor, wenn der Behandelnde allein auf Grund der schriftlichen, fernmündlichen, über andere Medien oder durch Dritte auf Distanz vermittelten Informationen eine eigene Diagnose erstelle oder Behandlungsvorschläge unterbreite, ohne dass eine eigene Wahrnehmung des Patienten stattfinde. Dies sei vorliegend mehrfach geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. August 2012

    OLG München, Urteil vom 31.03.2011, Az. 29 U 3822/10
    § 307 Abs. 1 S. 2 BGB; § 1 UKlaG, § 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG

    Das OLG München hat entschieden, dass die Fristangabe in einer Widerrufsbelehrung „Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels) an …“ unwirksam ist. Die Widerrufsbelehrung, die von einem Renditefonds für Fondsbeitritte verwendet wurde, stelle eine allgemeine Geschäftsbedingung dar. Diese sei mit dem genannten Klammerzusatz unklar und missverständlich. Der Zusatz erwecke für den Verbraucher den Anschein, dass für die Wirksamkeit eines Widerrufs die rechtzeitige Absendung eines Schreibens (Einwurf in den Briefkasten) nicht ausreiche, sondern das Schreiben auch notwendigerweise mit einem Poststempel versehen sein müsse, der mindestens das Datum des letzten Tages der Frist trage. Außerdem werde der Anschein erweckt, andere Übermittlungswege als die der Postsendung, z.B. Telefax oder persönliche Übergabe, seien unwirksam.

  • veröffentlicht am 23. August 2012

    OLG München, Urteil vom 28.07.2011, Az. 29 U 634/11
    § 307 ff BGB

    Das OLG München hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. entschieden, dass pauschale Mahnkosten eines Stromversorgers in Höhe von 5,00 EUR pro Mahnung überhöht sind. Von diesem Betrag sollte der größte Teil nach Angabe der beklagten Stadtwerke auf allgemeine Verwaltungskosten entfallen. Solche könnten jedoch nach den Ausführungen des Senats nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden. Dies gelte lediglich für Porto-, Material- und Druckkosten, welche sich vorliegend auf 1,20 EUR pro Mahnung beschränkten. Auch Kostenpauschalen für Unterbrechung und Wiederherstellung der Stromversorgung (34,00 und 64,00 EUR) in den AGB seien unzulässig, da dem Kunden nicht die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens gegeben werde und sie auch bei unverschuldeter Unterbrechung der Stromversorgung anfielen.

  • veröffentlicht am 22. August 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 09.08.2012, Az. 7 O 26557/11 – nicht rechtskräftig
    § 20 UrhG, § 87 Abs. 1 UrhG

    Das LG München hat entschieden, dass die Vervielfältigung von Programmen der ProSiebenSat.1 Media AG über den Online-Videorecorder „Save.TV“ rechtswidrig und zu unterlassen ist. Ohne eine entsprechende Lizenz der Sendeunternehmen liege eine Rechtsverletzung vor. Es handele sich nicht um zulässige Privatkopien. Dies hat der BGH in einem ähnlichen Sachverhalt allerdings anders gesehen und auf die Herstellung der Vervielfältigung durch den Nutzer abgestellt, der sich des technischen Hilfsmittels des Online-Recorders bediene (wie bei einem Video-Recorder). Dort wurde die Zulässigkeit der Vervielfältigung als Privatkopie bejaht (hier), sofern der Nutzer diese selbständig herstellen könne. „Save.TV“ zieht die Einlegung von Rechtsmitteln in Erwägung.

  • veröffentlicht am 24. Juli 2012

    OLG München, Urteil vom 14.04.2011, Az. 29 U 4761/10
    § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass die Gültigkeit eines im Internet erworbenen Gutscheins (hier: für Erlebnisgeschenke wie Fallschirmsprünge oder Segeltouren) nicht per Verkäufer-AGB auf die Dauer von einem Jahr beschränkt werden darf. Dadurch werde der Käufer unangemessen benachteiligt. Das Argument des Verkäufers, dass er anderenfalls für zu lange Zeit das Preisrisiko trage, da er Leistungen Dritter vermittle, wog beim Senat nicht so schwer wie die Tatsache, dass die Käufer durch die Regelung einen nicht verjährten Anspruch verlieren könnten, zumal keine Erstattungsregelung in den AGB existiere, so dass ein Käufer bei Verfall des Gutscheins letztendlich keine Gegenleistung erhalte. Das LG Berlin bewertete eine ähnliche Sachlage bezüglich Groupon-Gutscheinen allerdings anders.

  • veröffentlicht am 20. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG München, Beschluss vom 10.07.2012, Az. 142 C 32827/11
    § 32 ZPO, § 91 ZPO

    Das AG München hat entschieden, dass die Reisekosten des Prozessbevollmächtigten in einem Filesharing-Fall, bei dem auf Grund des „fliegenden Gerichtsstandes“ ein weit entferntes Gericht gewählt wurde, nicht zu erstatten sind. Vorliegend war die klagende Partei im Ausland (Großbritannien) ansässig und wurde von einem Kieler Rechtsanwalt vertreten. Dieser erhob Klage in München. Dies ist ihm auf Grund des sog. fliegenden Gerichtsstandes bei Urheberrechtsverletzungen im Internet auch erlaubt – nur müsse er, nach Ansicht des AG München, für die Reise dorthin selbst aufkommen, wenn kein besonderer sachlicher Grund oder örtlicher Bezug der Wahl des Gerichtsortes zu Grunde liegt und ein anderer kostengünstigerer Gerichtsort ohne Weiteres hätte in Anspruch genommen werden können. In diesem Fall liege ein Verstoß gegen das Gebot der Prozessökonomie (= so kostengünstig wie möglich prozessieren) vor. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 22.03.2012, Az. 244 C 25788/11
    – nicht rechtskräftig

    Das AG München hat entschieden, dass es zulässig ist, für die Prüfung, ob Lotto-Annahmestellen Minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme an Lotterien und Wetten ausschließen, Jugendliche für die Durchführung von Testkäufen einzusetzen. Bei Verstößen dürften Abmahnungen erteilt, eine Vertragsstrafe in Höhe einer durchschnittlichen Wochenprovision einbehalten und die Verpflichtung zu einer kostenpflichtigen Nachschulung ausgesprochen werden. Der Testkauf, bei der ein Minderjähriger die Kundenkarte seines Vaters vorgelegt habe, und dies von der betroffenen Angestellten nicht erkannt worden sei, sei auch ordnungsgemäß durchgeführt worden.

  • veröffentlicht am 19. April 2012

    OLG München, Urteil vom 01.03.2012, Az. 6 U 1738/11
    § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das OLG München hatte in diesem Urteil die werblichen Aussagen eines Milchvertriebs zu bewerten. Die Werbeaussage „Die faire Milch“ fand keine Beanstandung, soweit sich diese, eingebettet in den Kontext der Verpackungsaufmachung nach dem Hauptantrag, darauf beziehe, dass die Beklagte als Anbieter des so bezeichneten Produkts beanspruche, damit den Forderungen der Milchbauern gerecht zu werden. In der von der Beklagten gewählten Aufmachung sei weder eine Irreführung noch eine Alleinstellungsbehauptung zu sehen. Die Werbung mit der Angabe „kommt aussschließlich von Höfen aus ihrem Bundesland“ wurde der Beklagten jedoch untersagt. Der angesprochene Verkehr verstehe diese Angabe dahingehend, dass spezifisch die Milch in der von ihm erworbenen Packung aus demselben Bundesland stamme, in dem sie ihm nunmehr zum Verkauf angeboten werde. Diese Angabe sei jedoch unzutreffend und daher irreführend, da in Hessen gemolkene Milch auch in nordbayerischen Ma?rkten der Handelskette verkauft worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. April 2012

    LG München I, Urteil vom 18.09.2008, Az. 7 O 8506/07
    § 1 Abs. 2 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG§ 19 a UrhG, § 31 Abs. 1, Abs. 3 UrhG§ 72 Abs. 1 UrhG§ 97 Abs. 2 UrhG

    Das LG München I hat entschieden, dass im Falle einer Urheberrechtsverletzung der Schadensersatz des Rechteinhabers (fiktive Lizenzgebühr) nach den Tarifen zu bemessen ist, die der Rechteinhaber allgemein Dritten anbietet, wobei der Urheber einen Verletzerzuschlag von 100 % auf den Schadensersatz erheben kann, wenn sein Name nicht mit dem Werk veröffentlicht wurde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. April 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 19.04.2011, Az. 224 C 33358/10
    § 631 BGB, § 632 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein beauftragtes Kunstwerk nicht abgelehnt werden kann, weil sich der erhoffte „Wow-Effekt“ nicht eingestellt hätte. Vorliegend war die Verschönerung eines Treppenhauses durch ein Hinterglasbild beauftragt worden, welches sich an anderen, durch Katalog bekannten Werken des Künstlers orientieren, aber eine Neuschöpfung sein sollte. Nach Einbau der Kunstinstallation war die Kundin jedoch nicht zufrieden und wollte das Werk nicht bezahlen bzw. den bereits verauslagten Vorschuss zurück erhalten. Dies gestand ihr das Gericht nicht zu. Das Werk sei auftragsgemäß erstellt worden. Dazu reiche aus, dass der vereinbarte Zweck und die tragende Idee vorhanden sei, da die Auftraggeberin mit den Eigenarten des Künstlers vertraut war bzw. sich damit hätte vertraut machen müssen. Abreden, die die Gestaltungsfreiheit einschränkten, seien nicht getroffen worden. Das Risiko, dass das vollendete Werk schlussendlich doch nicht gefalle, trage die Auftraggeberin. Hier finden Sie die Pressemitteilung.

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