Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Nürnberg: Museum hat kein monopolartiges Recht, seine Werke zu fotografieren und diese Fotos gewerblich zu nutzenveröffentlicht am 7. Dezember 2015
AG Nürnberg, Urteil vom 28.10.2015, Az. 32 C 4607/15
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 97a Abs. 3 UrhGDas AG Nürnberg hat entschieden, dass ein Museum kein Monopolrecht für das Abfotografieren gemeinfreier (Museums-) Werke besitzt. Im vorliegenden Fall hatte das Museum vergütungspflichtige Fotografien seiner Werke angeboten. Ein Fotograf hatte jedoch ein von einem Dritten aufgenommenes und bei Wikipedia unter der Creative Commons Lizenz hochgeladenes Foto verwendet. Das AG Nürnberg gab dem Fotografen Recht; anderenfalls würde dem Museum gestattet, die Gemeinfreiheit des Werks zu umgehen und einen eigenen Urheberrechtsschutz zu etablieren bzw. zu verlängern. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Mannheim: Urheber hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Entfernung des Kunstwerks durch den Museumseigentümerveröffentlicht am 25. Juni 2015
LG Mannheim, Urteil vom 24.04.2015, Az. 7 O 18/14
§ 14 UrhGDas LG Mannheim hat entschieden, dass der Urheber einer für ein Kunstmuseum geschaffenen Rauminstallation, die mit dem Museumsgebäude unlösbar verbunden ist, in der Regel auch dann keinen Schutz gegen eine Entfernung des Kunstwerks durch den Museumseigentümer hat, wenn diese mit der Vernichtung des einzigen Werkoriginals verbunden ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Die Ausstellung einer Fotoserie von einer Live-Performance eines Künstlers bedarf der Erlaubnis der urheberrechtlich Berechtigten / Joseph Beuys-Kunst und ein Streitwert von 200.000 EURveröffentlicht am 10. Oktober 2010
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.09.2010, Az. 12 O 255/09
§§ 18; 23 S. 1; 97 Abs. 1 UrhGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Fotoserie, die von einer Live-Performance eines Künstlers angefertigt wird, nur dann in einer eigenständigen Ausstellung ausgestellt werden darf, wenn die Inhaber der Rechte an dem Nachlass des Künstlers (hier: Joseph Beuys) dem zugestimmt haben. Zu dem – sicherlich nicht aus juristischer, so doch aus künstlerischer Sicht – „verbretterten und fettigen“ Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur zulässigen Nutzung einer fremden Marke als Museumsname / „Fabergé-Museum“veröffentlicht am 23. März 2010
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.01.2010, Az. 6 U 114/09
§§ Art 12 EGV 40/94, § 23 MarkenGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die fremde Marke „Fabergé“ zulässigerweise für die Bezeichnung eines Museums („Fabergé-Museum“) verwendet werden darf. Zwar liege in der Verwendung der Marke eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Gesetzes, die jedoch als lautere Angabe über die Merkmale der so bezeichneten Leistung markenrechtlich zulässig sei. Zugleich wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass es sich immer um eine Rechtsfrage handele, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhänge. (mehr …)