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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. November 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 31.10.2013, Az. 27 W (pat) 58/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Anmeldung der Wortmarke „5 weg oder Geld zurück“ für Waren und Dienstleistungen wie u.a. Durchführung von Nachhilfekursen, Druckerei-Erzeugnissen oder Schreibwaren das Schutzhindernis des Freihaltebedürfnisses entgegen steht. Der angesprochene Verkehr werde die Wortfolge lediglich als werblich beschreibende Qualitätsangabe verstehen und nicht als Herkunftsnachweis. Solche zur Beschreibung geeigneten Zeichen oder Angaben müssten für jedermann frei verwendbar bleiben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. August 2011

    LG Essen, Urteil vom 11.11.2009, Az. 44 O 96/09
    §§ 3, 5 UWG

    Das LG Essen hat entschieden, dass es irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn ein Veranstalter von Nachhilfestunden damit wirbt, dass die gebotene Nachhilfe „TÜV-geprüft“ ist. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Veranstalter eine Zertifizierung nach DIN vom TÜV erhalten habe. Tatsächlich habe der TÜV lediglich nur das Unternehmen und dessen Unternehmensabläufe untersucht, welche die Vorgaben im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems erfüllen müssten. Der angesprochene Verkehr würde jedoch annehmen, dass die Überprüfung nicht auf das Unternehmen, sondern auf die Qualität der Dienstleistung „Nachhilfe“ bezogen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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