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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2015

    OLG Hamburg, Urteil vom 09.04.2015, Az. 3 U 59/15
    § 12 BGB, § 226 BGB; Art. 14 GG; § 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Internetdomain „creditsafe.de“ nicht auf Wunsch der Creditsafe Deutschland GmbH aus namensrechtlichen Gründen zu löschen ist, wenn diese Namensrechte der Klägerin erst später entstanden sind. Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Domain durch die Beklagte habe diese in keine Namens- oder sonstigen Rechte eingegriffen, so dass keine Namensanmaßung vorgelegen habe. Habe der Domaininhaber zudem ein berechtigtes Interesse am Halten des Domainnamens, sei die Domain nicht zu löschen. Für das berechtigte Interesse genüge es, wenn der Domaininhaber diese zur unternehmensinternen Kommunikation verwenden will. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 1. August 2011

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.04.2011, Az. I-20 U 103/10
    §§ 5 Abs. 1 und 2 Satz 1, 15 Abs. 2 MarkenG; 12 BGB; 17 Abs. 1 HGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass im Falle einer Namensanmaßung durch eine Domain, die ein Unternehmenskennzeichen verletzt, Anspruch des Unternehmens auf Löschung der Domain besteht. Vorliegend sei von Verwechslungsgefahr hinsicht­lich der Domain und des klägerischen Unternehmenskennzeichens auszugehen („Kramer Germany“ ggü. „www.kramergermany.de“). Zudem bestehe nur ein geringer Abstand der Tätigkeitsfelder von Klägerin und Beklagtem (Elektrotechnik), so dass der Durchschnittsverbraucher zur Annahme geschäftlicher Zu­sammenhänge gelangen könne. Auch auf den Namenschutz des § 12 BGB könne sich die Klägerin berufen, denn dieser schütze dieser nicht nur vor Namensleugnungen, sondern auch vor Namensanmaßungen. Auf das Urteil hingewiesen haben Strömer Rechtsanwälte.

  • veröffentlicht am 30. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2009, Az. 2 U 191/09
    §§
    5 Abs. 2; 15 Abs. 2, Abs. 4 Marken; § 12 BGB

    Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass die Registrierung eines fremden Namens als Internetadresse nur dann eine Namensanmaßung darstellt, wenn dadurch Zuordnungsverwirrung ausgelöst wird. Der Beklagte war Mitglied des Klägers und hatte im Jahre 2008 die Internet-Domain www.b…-d…-verunsicherten.de für sich registrieren lassen und unter dieser Domain eine Internetseite unterhalten, auf der er sich kritisch mit der Arbeit des Vorstands des Klägers auseinandersetzte. Um auf seine Internetseite aufmerksam zu machen, hat er hierfür mit einer AdWord-Kampagne geworben und hierzu als Schlüsselwort den Begriff „B… d… Versicherten“ eingegeben. Der Kläger hatte daraufhin den Beklagten abgemahnt, die Verletzung seines Kennzeichen- und Namensrechts gerügt und von dem Beklagten verlangt, es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr 1. die Internetadresse www.b…-d…-verunsicherten.de ohne Zustimmung des Klägers für die Veröffentlichung von Inhalten über die Vereinstätigkeit des Klägers zu verwenden, 2. den Begriff „B… d… Versicherten“ ohne Zustimmung als Überschrift für eine Werbeanzeige für eine Internetseite zu verwenden und 3. ohne Zustimmung des Klägers Google-AdWord-Anzeigen, die auf die Domain www.B…-d…-Verunsicherten.de verweisen, in der Art zu gestalten, dass diese erscheint, wenn nach dem Begriff „B… d… Versicherten“ gesucht wird. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Januar 2010

    OLG Hamburg, Urteil vom 24.09.2009, Az. 3 U 43/09
    §§ 12, 823 BGB; 5, 15 MarkenG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Registrierung einer Domain auf den Namen „www.stadtwerke-uetersen.de“ eine unberechtigte Namensanmaßung darstellt, auch wenn das gleichnamige kommunale Versorgungsunternehmen erst mehrere Monate nach Domain-Registrierung gegründet und eingetragen wird. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die Registrierung der Domain lediglich den Zweck habe, eine Vorratsdomain zu erlangen, die bei Bedarf an das gleichnamige Unternehmen verkauft werden könne. Der beklagte Domaininhaber habe schutzfähige Interessen der Klägerin verletzt. Die Behauptung, der Beklagte habe auf der Domain die Geschichte der ehemaligen Stadtwerke sowie Bauwerke der Stadt Uetersen präsentieren wollen, erachtete das Gericht als vorgeschoben, da sich aus der vorgerichtlichen Korrespondenz bereits der Verkaufswille ergebe.

    (mehr …)

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