IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2011

    Nach Angaben des Schleswig-Holstein Magazin, einer Sendung des NDR, prüft Facebook, ob die Weiterleitung von Nutzerdaten aus Schleswig-Holstein in die USA gänzlich gestoppt werden kann. Der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, berichtete dem Magazin gegenüber über dieses  Ergebnis eines Gesprächs mit Richard Allan, Facebook Europa „Director of Policy“ am 20.10.2011in Kiel. Die Sortierung soll anhang der sog. IP-Adressen erfolgen. Er habe das Gefühl, dass seine datenschutzrechtlichen Vorstellungen zum ersten Mal verstanden worden seien. Vgl. auch unsere Beiträge hier, hier, hier und hier.

  • veröffentlicht am 1. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach einem Bericht von Golem, der auf Recherchen des NDR Bezug nimmt, soll die Firma Payment Network AG als Betreiber des Bezahldienstes sofortueberweisung.de die Konten ihrer Nutzer ausgespäht haben. Dabei sollen ohne vorherige Einwilligung der Kunden Kontobewegungen, Umsätze der letzten 30 Tage, der Dispositionskredit sowie die Stände anderer Konten erfasst worden sein. Payment Network habe gegenüber dem NDR erklärt, man führe eine „Kontodeckungsabfrage“ und prüfe den „verfügbaren Rahmen“. Die Payment Network AG hat auf die Berichterstattung reagiert und folgende Erklärung veröffentlicht (auch hier):
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  • veröffentlicht am 25. September 2010

    Nach Informationen des Radiosenders NDR Info soll die Easycash GmbH, größter deutscher Payment-Provider in Deutschland, möglicherweise rechtswidrig Umsatzdaten von Millionen deutschen Kunden gespeichert haben. Zitat: „Eine über Jahre zusammengetragene, eindrucksvolle Sammlung, wie ein Werbetext belegt: „Die Datenbasis umfasst 21,7 Millionen Bankverbindungen/Monat, 50 Millionen bekannte Bankverbindungen (…).“ Dauerhaft gespeichert werden nicht nur Konto- und Kartennummern, sondern auch Betrag, Zeitpunkt und Ort jeder einzelnen Zahlung – so steht es in den Vertragsbedingungen von Easycash. Daraus gewinnt das Unternehmen sogenannte Verhaltensdaten, das sind nach eigener Aussage „Zahlenwerte, welche in Kombination mit weiteren Informationen die Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Kundenverhaltens quantifizieren„. Ziel sei es gewesen, so der Radiosender, dem Händlern Informationen zur Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Kunden verkaufen zu können. Die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela Piltz erklärte zu den Vorwürfen, dass die Sorglosigkeit im Umgang mit hoch sensiblen Daten einen neuen traurigen Höhepunkt erreicht habe. Fraglich ist, ob und welche Unternehmen von easycash mit den sensiblen Kundendaten versorgt wurden.

  • veröffentlicht am 29. Januar 2009

    Die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER hat sich nahezu täglich mit den Folgen des wachsenden Abmahnunwesens auseinanderzusetzen. In vielen Fällen ist die Abmahnung für den Onlinehändler existenzbedrohend, insbesondere, wenn er sich in Verkennung der bestehenden Risiken falsch verhält. Viel zu häufig wird die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben. Ist diese jedoch, wie in der Regel, zu weit formuliert, ist es für den Abgemahnten schwer, der Unterlassungserklärung noch gerecht zu werden. In diesem Fall droht je Verstoß eine Vertragsstrafe von regelmäßig 5.000 EUR, bei mehrfachen Verstößen können auch mehrere Vertragsstrafen anstehen. Die Unterlassungsverpflichtung selbst besteht für den Abgemahnten 30 Jahre lang und ist nur in wenigen Ausnahmefällen vorzeitig aufkündbar. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat hierzu mit Rechtsanwalt Dr. Damm ein Interview geführt und dieses heute veröffentlicht. Das Interview ist in Text verfügbar (NDR/Text) sowie als Tondatei (NDR/Ton).

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