IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Februar 2012

    LG Köln, Beschluss vom 13.02.2012, Az. 28 O 44/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Verkäufer nicht ohne Weiteres einen Käufer als „Abzocker“ titulieren darf, nur weil dieser – unter Wahrnehmung seiner gesetzlichen Rechte – vom Kaufvertrag noch vor der Warenversendung zurücktritt. Die einstweilige Verfügung wurde nicht begründet. Was wir davon halten? Solch ein Beschluss gibt Anlass zu Spekulationen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. September 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Stuttgart, Beschluss vom 17.08.2011, Az. 4 W 40/11
    § 93 ZPO

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass bei einer unberechtigten Abmahnung „im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes“ (genannt werden das Wettbewerbsrecht [UWG], Markenrecht, Urheberrecht) ohne vorherige Gegenabmahnung – also ohne vorausgehende Erklärung, dass die Abmahnung unberechtigt sei – negative Feststellungsklage erhoben werden kann, ohne dass der Klagende bei einem sofortigen Anerkenntnis die Verfahrenskosten zu tragen hat. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 11. März 2011

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.02.2011, Az. I-15 W 14/11
    §§ 823, 1004 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat laut einer Pressemitteilung vom 09.03.2011 entschieden, dass die Löschung einer negativen Bewertung, die gegen einen eBay-Verkäufer ergangen ist, grundsätzlich (Ausnahmen bestätigen die Regel) nicht per einstweiliger Verfügung beantragt werden kann. Zitat: „Das Ebay-Bewertungssystem ermögliche im Konfliktfall den Beteiligten, unverzüglich ihre Sichtweise zu schildern. Jedenfalls im Eilverfahren, im einstweiligen Verfügungsverfahren, könne daher in der Regel keine Löschung verlangt werden. Im Übrigen sei die Aussage „hat seine ware erhalten, ich aber nie mein geld“ im Kern nicht ersichtlich unwahr. Auch die Bezeichnung „Finger weg“ überschreite nicht die Grenze zur Schmähkritik.“ Die Entscheidung ist rechtskräftig.

  • veröffentlicht am 2. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBayVGH, Urteil vom 10.03.2010, Az. 7 B 09.1906
    Art. 86 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BayEUG; § 43 Abs. 1 VwGO

    Der BayVGH hat entschieden, dass gegen einen Schüler, der außerhalb der Schule in einem allgemein zugänglichen Internetforum Mitschüler und andere Besucher auffordert, ihre Zu- oder Abneigung über das dienstliche Verhalten eines namentlich genannten Lehrers seiner Schule zu äußern („Meinungsumfrage“) und damit den Lehrer der Gefahr von anonymen Beleidigungen und Beschimpfungen durch Mitschüler aussetzt, die das für den Schulunterricht unabdingbare Vertrauensverhältnis zerstören können, ein verschärfter Verweis wegen Störung des Schulfriedens ausgesprochen werden kann. Die „spickmich“-Entscheidung des BGH (BGHZ 181, 328) sei nicht auf Fälle übertragbar, „in denen – anders als bei „spickmich“ – der Besucher eines Internetforums eigene Textbeiträge verfassen kann und somit anonyme Beleidigungen eines Lehrers nicht durch den Aufbau des Portals von vornherein technisch ausgeschlossen sind.“ Der Kläger, ein Schüler der 8. Klasse, hatte auf einem privat betriebenen regionalen Online-Portal ein Diskussionsforum (sog. Thread) zu dem Thema „wer mag bitteschön herrn **********??“ Unter dem Pseudonym „sagichnich“ beantwortete der Kläger diese Frage mit „wer mag bitteschön herrn **********?? alsoichnich!! Der mit seinem Fenstertick*omg*“. In den nachfolgenden Tagen wurden in dem genannten Internetforum mehrere, zum Teil negative Äußerungen über die Person und den Unterricht des betreffenden Lehrers abgegeben, wobei die jeweiligen Verfasser nicht namentlich in Erscheinung traten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2009, Az. 57 C 14613/08
    §§ 10 Abs. 1; 97 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Fotograf den Anscheinsbeweis seiner Urheberschaft durch Vorlage der Original-Negative eines Fotos liefern kann. Deren Inaugenscheinnahme habe ergeben, dass es sich um eine große Zahl von Lichtbildern handele, die erkennbar alle einer bestimmten Serie, also offensichtlich einem konkreten Foto-Shooting, entstammten. Dies folge aus dem identischen Hintergrund, dem vergleichbaren Bildausschnitt sowie Blickwinkel und auch aus dem übereinstimmenden Styling der Abgebildeten. Wenn nun der Kläger als Fotograf in der Lage sei, eine Vielzahl von Original-Negativen von einem Shooting vorzulegen, deute dies zumindest bei gewöhnlichem Lauf der Dinge darauf hin, dass er bei diesem Shooting der Fotograf gewesen sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 11.03.2009, Az. 6 U 222/08
    § 278 BGB

    Das OLG Köln hat in diesem Urteil entschieden, dass für eine gerichtliche Geltendmachung eines vertraglichen Unterlassungsanspruchs das Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn der Unterlassungsschuldner keinen Anlass für die Befürchtung gegeben hat, dass er die Unterlassungsverpflichtung nicht erfüllen werde. Die Antragstellerin hatte die Antragsgegnerin wegen einer eBay-Bewertung abgemahnt, die Gegnerin gab daraufhin eine Unterlassungserklärung ab. Die Antragsgegnerin forderte eBay darüber hinaus mehrfach (durch E-Mails und einfaches anwaltliches Schreiben) auf, die streitgegenständliche Bewertung zu löschen. Die Löschung erfolgte jedoch erst einen Monat später. Zwischenzeitlich hatte die Antragstellerin ihren Anspruch aus der Unterlassungserklärung vor Gericht gebracht. Das Gericht war jedoch der Auffassung, dass dies nicht erforderlich gewesen sei, da ein berechtigtes Interesse an einem Titel über diesen Anspruch nicht erkannt werden könne.

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  • veröffentlicht am 14. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 11.07.2007, Az. 17 O 243/07
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 256 Abs. 1 ZPO

    Das LG Stuttgart hat darauf hingewiesen, dass der zu Unrecht Abgemahnte zwar substantiiert darzulegen hat, warum er als Täter eines Urheberrechtsverstoßes ausscheidet, dabei aber den Abmahner nicht auf konkrete Fehler (etwa Zahlendreher in der Zugangskennung) aufmerksam machen muss, bevor er gegen den Abmahner negative Feststellungsklage erhebt. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger den Beklagten mitgeteilt, dass er weder die genannten Musikdateien noch die Filesharing-Software zum fraglichen Zeitpunkt auf seinem Rechner installiert gehabt habe. Unter Vorlage von Log-Dateien teilte der Kläger weiter mit, er besitze einen virtuellen Server, auf den er am fraglichen Tag mehrmals zugegriffen habe, und zwar auf einen passwortgeschützten Bereich, meist unter dem Benutzernamen „…“. Da diesen Zugriffen die protokollierte IP-Adresse zugeordnet gewesen sei, habe die IP-Adresse nicht über seinen Anschluss genutzt werden können. Die Zuordnung der IP-Adresse zu seinem Anschluss sei offenbar fehlerhaft erfolgt und die Ansprüche der Beklagten unbegründet. Der Kläger ließ den Beklagten anwaltlich eine Frist zur Prüfung und Rücknahme ihrer Forderungen setzen und reichte nach Fristablauf Klage auf negative Feststellung der Unterlassungsansprüche ein. Dieser gab das Landgericht statt und legte der Beklagten die Kosten auf. (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammWährend in der deutschen Republik noch bei negativen eBay-Bewertungen intensiv über die Abgrenzung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung diskutiert wird, legt man in den Vereinigten Staaten offensichtlich gleich den Texas-Maßstab an, der da lautet: Nicht kleckern, sondern klotzen. Wie onlinemarktplatz berichtet, verklagt Ruhanieh Badi’i‘ aus Texas vor einem Gericht eine Frau aus Nevada, die durch eine ungerechtfertigte verächtliche Anmerkung ihren Ruf in Ihrem eBay-Business beschädigt habe. Verkauft hatte Badi’i‘ aus Texas wohl eine Original-Gucci-Tasche (nachdem alle Don Ed Hardy T-Shirts nach Deutschland exportiert waren) und Foote aus Nevada meinte, ein Plagiat erhalten zu haben. Jetzt verlangt Badi’i‘ aus Texas seit dem 10.07.2009 täglich ganze 1.000,00 US-Dollar Schadensersatz und pauschal, weil’s so schön war, nochmal 50.000 US-Dollar Schadensersatz. Die Sache ist noch nicht entschieden (JavaScript-Link: onlinemarktplatz). Was wir davon halten? Wir verstehen das nicht. Die Sache wird in den USA verhandelt. Bereits die pönalisierende Tagesstrafe hätte 1,25 Mrd. US-Dollar betragen müssen. Zumindest in erster Instanz.

  • veröffentlicht am 24. Juni 2009

    LG Köln, Urteil vom 10.06.2009, Az. 28 S 4/09
    §§ 241 Abs. 2, 280,
    823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das LG Köln hat in diesem Fall einer Frau den Wunsch verwehrt, die negative eBay-Bewertung „nie, nie, nie wieder! Geld zurück, Ware trotzdem einbehalten – frech & dreist!!!“ von ihrem eBay-Konto gerichtlich entfernen zu lassen.  Eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin liege bereits deshalb nicht vor, da der eBay-Account auf den Ehemann der Klägerin angemeldet sei und die Klägerin selbst insofern nicht erkennbar von der Äußerung betroffen sei. Darüber hinaus habe der Beklagte keine unwahren Tatsachen behauptet. Die Äußerungen stellten auch keine unzulässige Schmähkritik dar. Interessanterweise behandelte das LG Köln und zwar sehr detailliert auch die Frage, inwieweit eine Entfernung der Bewertung aus dem Aspekt der Verletzung von vertraglichen Pflichten in Frage komme. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas Bewertungssystem von eBay lässt nicht jede Bewertung zu. Negative Bewertungen etwa, die eine falsche Tatsachenbehauptung aufstellen („Liefert nicht!“ – obwohl Empfangsquittung vorliegt) können entfernt werden. eBay selbst weist in einer Übersicht darauf hin, welche Art von Bewertung von den Hütern der Internethandelsplattform entfernt wird und hieran sollte man sich halten (JavaScript-Link: eBay). Axel Gronen hatte in einer Übersicht von Bewertungs-No-go’s darauf hingewiesen, dass die Ankündigung einer Strafanzeige in einer Bewertung zu einer Löschung derselben führen könne (JavaScript-Link: Gronen). (mehr …)

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