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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Schleswig, Urteil vom 03.07.2012, Az. 2 U 12/11 – nicht rechtskräftig
    § 307 BGB

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Festlegung einer Gebühr für die Nichtnutzung eines Mobiltelelfons in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters unwirksam ist. Vorliegend sollte der Kunde zusätzlich zu den Vertragsgebühren ca. 5 Euro zahlen, wenn er über drei Monate hinweg sein Handy nicht benutzte. Nach Auffassung des Gerichts sei dies ein Entgelt, für das keine Gegenleistung gebracht werde und den Verbraucher daher unangemessen benachteilige. Die Festlegung eines „Pfandes“ für die Rückgabe der SIM-Karte wurde erachtete das Gericht ebenfalls als rechtswidrig. Das OLG bestätigte damit die Auffassung des LG Kiel (hier). Auf das Urteil hingewiesen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (hier).

  • veröffentlicht am 21. Dezember 2011

    LG Kiel, Urteil vom 29.11.2011, Az. 2 O 136/11
    § 307 Abs. 1 BGB, § 309 Nr. 5 BGB

    Das LG Kiel hat auf die Klage eines Verbraucherverbands entschieden, dass eine AGB-Klausel in Handy-Verträgen, die bei 3monatiger Nichtnutzung (kein Telefonat, keine SMS) des vereinbarten Tarifs eine gesonderte „Nichtnutzungsgebühr“ vorsieht, unzulässig ist. Darüber hinaus sei es auch rechtswidrig, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Pfandgebühr für nach Vertragsende nicht zurückgesandte SIM-Karten zu erheben. Durch diese Klauseln würden Verbraucher nach Auffassung des Gerichts unangemessen benachteiligt. Bei der Gebühr für die Nichtnutzung liege keine Gegenleistung des Betreibers vor; bei dem erhobenen „Pfand“ handele es sich eigentlich um einen pauschalen Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung:

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