IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Januar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAb dem 01.05.2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft, die auf die EU-Gebäuderichtlinie 2010 zurückgeht. Gemäß § 16a EnEV 2014 sind Verkäufer und Neuvermieter von Gebäuden verpflichtet, bestimmte Energiekennwerte aus dem sog. Energieausweis (vgl. § 16 EnEV 2013) in kommerziellen Anzeigen mit zu veröffentlichen, wenn zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorliegt. Das Fehlen einer solchen Angabe ist eine Ordnungswidrigkeit und mit einem Bußgeld bis 15.000 EUR bewehrt. Allerdings dürfte das Fehlen der Angaben bei einem einmaligen Verkauf noch keinen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen, da § 3 Abs. 1 UWG insoweit eine „unlautere geschäftliche Handlung“ fordert, also gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, ein „Verhalten einer Person zugunsten …. eines … Unternehmens …, bei oder nach einem Geschäftsabschluss [verlangt], das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt; als Waren gelten auch Grundstücke …„. Bei dem Handeln eines Verbrauchers fehlt es an der Förderung eines Unternehmens. Zum Wortlaut des neuen § 16a EnEV 2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. März 2011

    Ein Einkauf bei eBay zeichnet sich durch wenige Klicks bis zum Vorliegen eines rechtsverbindlichen Vertrags aus. Die Auktion galt und gilt als verbindliches Angebot. Wer als eBay-Verkäufer über die allgemeine Artikelbeschreibung hinaus einem bestimmten Bieter noch vor Vertragsschluss bestimmte gesetzliche Informationen übermitteln wollte, um etwa eine möglichst kurze Widerrufsfrist sicher zu stellen, der hatte bei eBay das Nachsehen. Nach einigen gesetzlichen und eBay-seitigen technischen Änderungen ist es dem Verkäufer nun zwar möglich, die wesentlichen Pflichtinformationen zeitnah nach Vertragsabschluss zu überreichen („… alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher„). Doch nach dieser schweren Geburt kündigt sich neues Grauen an. Denn nunmehr soll der Verbraucher vor Vertragsschluss (aktiv) bestätigen, dass er u.a. bestimmte Kosteninformationen erhalten hat. Der entscheidende Passus der Hässlichkeit nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (dort S. 3): (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. April 2010

    Seit dem heutigen 01.04.2010 gilt ein teilweise überarbeitetes Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Für Verbraucher interessant sind die Vorgaben zum Scoring-Verfahren, welches anhand verschiedenster, teilweise rational kaum nachvollziehbarer Parameter bestimmt, wie kreditwürdig eine bestimmte Person ist. Unternehmen wie die SCHUFA ermitteln solche Scoring-Werte, um diese sodann kostenpflichtig etwa an Mobilfunkanbieter, Onlinehändler oder Autovermietungen, aber auch Banken und Sparkassen zu verkaufen, um die Wahrscheinlichkeit des Zahlungsausfalls einschätzen zu können. Verbraucher erhalten detaillierte Auskunftsrechte; der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat entsprechende Vordrucke für Anfragen bei den Unternehmen SCHUFA, accumio, arvato, Bürgel, CEG und Deltavista zum Download bereitgestellt.
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  • veröffentlicht am 5. März 2009

    Die Bundestagsfraktion der FDP legte am 02.12.2008 einen Gesetzesentwurf für die  zukünftige Überarbeitung des Telemediengesetzes (TMG) vor (BT-Drucks. 16/11173). Ziel ist, dass Diensteanbieter im Internet nicht mehr verpflichtet sein sollen, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen, da dies ein Verstoß gegen die eCommerce-Richtlinie der EU sei. Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie lud am 04.03.2009 daher verschiedene Sachverständige (s. unten) zu einer Anhörung zur Haftung für Informationen im Internet.  Diskutiert wurden verschiedene Themen, die für alle im Internet tätigen Unternehmen interessant sein dürften. Dabei wurden unterschiedlich Standpunkte erörtert. Christoph Kannengießer vom Markenverband wies beispielsweise auf die Schwierigkeiten hin, Internetauktionshäuser wegen Produktfälschung und Piraterie in Anspruch zu nehmen, obwohl ca. 50 % der von Markenpiraten hergestellten Produkte über das Internet vertrieben würden. Demgegenüber merkte Dr. Wolf Osthaus von der eBay GmbH an, dass bei 7 Millionen neuen Angeboten täglich eine Überwachung kaum möglich sei. Zudem sei eBay nicht Vertriebspartner der Markenpiraten. Von der Markenpiraterie distanziere sich das Auktionshaus ausdrücklich. Ein weiteres Thema der Anhörung war die Frage der Gerichtszuständigkeit. Bei Rechtsverstößen im Internet ist nach dem Prinzip des so genannten „fliegenden Gerichtsstandes“ jedes Gericht in der Bundesrepublik zuständig (fliegender Gerichtsstand). Jörg Heidrich vom Heise-Verlag sah darin eine erhebliche Rechtsunsicherheit, weil Kläger oder Antragsteller sich ein Gericht frei aussuchen könnten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2008

    Ab dem 01.01.2009 tritt, viel diskutiert, eine neue Verpackungsverordnung in Kraft. Hintergrund ist das Inkraftreten der Fünften Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung. Für die Onlinehändler, die in der Vergangenheit lediglich auf die Rücknahmepflicht hinzuweisen hatten, treten mit Jahresbeginn tiefgreifende Änderungen und erhebliche Kosten hinsichtlich der Entsorgung von Verpackungen ein. Die umfassende Novellierung der Verpackungsverordnung hat zahlreiche rechtliche und tatsächliche Missverständnisse ausgelöst, wie etwa zur Frage, ob Verpackungsmengen auch dann bei einem Entsorger zu registrieren sind, wenn der Hersteller, welcher die Verpackungen geliefert hat, diese bereits bei einem Entsorger angemeldet hat. DR. DAMM & PARTNER beraten Mandanten seit mehren Monaten zu diesem Themenkomplex und haben nunmehr eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte für Onlinehändler zusammengefasst. Das Ergebnis ist eine FAQ-Liste mit Antworten, die auch aus Laiensicht verständlich sein sollten. Hinweise der Kanzlei DR. DAMM & PARTNER zur Rechtslage bis zum 31.12.2008 finden Sie hier (bis 2008); die Rechtslage ab dem 01.01.2009 findet hier Berücksichtigung (ab 2009).

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