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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 17.08.2011, Az. 5 U 48/05
    § 24 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass das Musikstück „Nur mir“ urheberrechtswidrig fortlaufend mit einer ca. 2 Sekunden langen Rhythmussequenz des Kraftwerk-Titels „Metall auf Metall“ unterlegt ist. Zuvor hatte der BGH ein Urteil des OLG Hamburg aufgehoben, da der Hanseatische Senat nicht ausreichend geprüft habe, ob ein Fall der freien Benutzung vorgelegen habe. In seiner Entscheidung wies der BGH darauf hin, dass eine freie Benutzung allerdings dann nicht in Betracht kommen, wenn derjenige, der eine fremde Ton- oder Klangfolge für eigene Zwecke übernehme, selbst in der Lage wäre, die gesampelte Sequenz herzustellen, sie also nicht kopieren müsse. (mehr …)

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