Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Zur Haftung des Webseiten-Betreibers, der fremde Inhalte selbst veröffentlichtveröffentlicht am 10. Januar 2014
BGH, Urteil vom 04.07.2013, Az. I ZR 39/12
§ 15 Abs. 2 Nr. 2 UrhG, § 19a UrhGDer BGH hat entschieden, dass ein Webseiten-Betreiber, der fremde (von einem Nutzer bereit gestellte) Inhalte veröffentlicht, für diese im Falle von Urheberrechtsverletzungen haftet. Dieser Fall sei zu unterscheiden von Hosting-Diensten, wo Nutzer selbst Inhalte hochladen könnten. Könne nur der Betreiber Inhalte veröffentlichen, habe er die Kontrolle darüber, unabhängig davon, woher die Inhalte stammen. Zum Volltext der Entscheidung: