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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Januar 2016

    OLG Köln, Urteil vom 04.09.2015, Az. 6 U 7/15
    § 123 BGB, § 242 BGB; § 4 Nr. 7 UWG a.F.

    Das OLG Köln hat entschieden, dass herabwürdigende Äußerungen über den Betreiber eines Internet-Fernsehangebots wie „da wir das Verbreitungsmodell von A […] berechtigt anzweifeln dürfen!“ oder „Unterstützen sie möglicherweise mit ihren Werbegeldern ein fragwürdiges Geschäft?“ u.a. – wenn auch teilweise zutreffend – wettbewerbswidrig sind. Zwar sei das Geschäftsmodell des Betreibers tatsächlich rechtlich zweifelhaft, dies berechtige einen Wettbewerber jedoch nicht, geschäftsschädigende Äußerungen oder Werturteile zu verbreiten und dadurch den Mitbewerber herabzusetzen und sein Geschäft zu schädigen. Im Rahmen einer Interessenabwägung sei vorliegend festzustellen, dass die scharf zugespitzten Formulierungen der Beklagten vorrangig dazu dienen sollten, die Klägerin als fragwürdig oder unseriös darzustellen. Es stehe nicht die Information über die rechtlichen Auseinandersetzungen der Parteien im Vordergrund, sondern die Beklagte wolle vor allem das eigene Geschäftsmodell fördern, so dass von einer Wettbewerbswidrigkeit der Äußerungen auszugehen sei. Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie hier.

  • veröffentlicht am 30. November 2015

    BGH, Urteil vom 21.05.2015, Az. I ZR 39/14
    § 32 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Journalist, der Beiträge für eine Tageszeitung schreibt und aus diesem Grund zu Recherchezwecken unterwegs ist, keine Erstattung seiner Fahrtkosten gemäß § 32 UrhG als „angemessene Vergütung“ verlangen kann. § 32 UrhG beziehe sich lediglich auf die Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung, so dass Fahrtkosten nicht erfasst seien. Für eine – grundsätzlich mögliche – Kostenerstattung wegen erteilten Aufträgen sei der Vortrag zu den einzelnen Fahrten nicht konkret genug gewesen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 23. November 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 26.08.2015, Az. 12 O 370/14
    § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG, § 72 UrhG, § 19a UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass es für die Prüfung der Berechtigung zur Veröffentlichung von Lichtbildern im Internet nicht ausreicht, wenn der Verletzer angibt, dass ihm die Bilder von einem Verein, der sie hat anfertigen lassen, „für Werbe- und Veröffentlichungszwecke“ zur  Verfügung gestellt worden seien und der Verein versichert habe, dass eine Berechtigung zur Nutzung der Bilder vorhanden sei. Der Verletzer habe hier seinen Prüfungspflichten nicht genügt und insbesondere nicht dargelegt, inwieweit der Verein überhaupt Nutzungsrechte weiter übertragen durfte und in welchem Umfang. Der klagende Fotograf könne daher Schadensersatz gemäß der MFM-Tabelle (Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) beanspruchen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 6. November 2015

    BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 4/14
    § 524 ZPO; § 69 Nr. 3 S. 2 UrhG, § 69d Abs. 1 UrhG; Art. 13 Abs. 2 EGV 207/2009

    Der BGH hat entschieden, dass eine Programmkopie eines Computerprogramms vom Erwerber weiter veräußert werden darf, wenn ihm das Nutzungsrecht für die gesamte Zeit der Funktionsfähigkeit des Computerprogramms eingeräumt wurde. Durch diese Rechteeinräumung liege eine Veräußerung vor, die zur Erschöpfung führe. Die Weiterveräußerung der Software könne sowohl durch die Weitergabe eines die Programmkopie enthaltenden Datenträgers als auch durch Bekanntgabe eines zum Herunterladen des Programms erforderlichen Produktschlüssels erfolgen. Im letzteren Fall müsse der Vorerwerber seine Kopien des Programms zum Zeitpunkt der Veräußerung unbrauchbar machen, da anderenfalls eine Vervielfältigung des Nacherwerbers durch Download nicht zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 21. Oktober 2015

    AG München, Urteil vom 24.06.2015, Az. 142 C 11428/15
    § 97 UrhG

    Das AG München hat entschieden, dass ein Fotograf, der für ein Hotel eine Fotoserie erstellt hat, bei Einstellung dieser Fotos ins Internet durch das Hotel das Recht auf Nennung seines Namens hat. Die Übertragung unbeschränkter Nutzungsrechte auf das Hotel beinhalte keinen Verzicht auf Namensnennung. Die Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Fotografen seien insoweit begründet. Zur Pressemitteilung Nr. 62/15 vom 01.10.2015 hier.

  • veröffentlicht am 10. August 2015

    LG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 211/14
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 101 UrhG; § 242 BGB, § 257 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Verfahren über Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz wegen unberechtigter Bildnutzung die Beweislast über den Umfang einer Rechtseinräumung durch den Beklagten zu tragen ist. Vorliegend hatte der Beklagte behauptet, eine Fotografie nicht nur für eine Print-Broschüre, sondern auch im Internet auf seiner Webseite nutzen zu dürfen. Diese Behauptung habe er allerdings nicht weiter substantiiert und die beschränkte Rechtseinräumung mit Nichtwissen bestritten. Dies genüge nach Auffassung des Gerichts den Anforderungen nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Juli 2015

    LG Bonn, Urteil vom 22.04.2015, Az. 9 O 163/14
    § 823 BGB; § 22 KUG

    Das LG Bonn hat entschieden, dass der Inhaber eines Schuhgeschäfts, der mit einem Fotomodell gefertigte Werbeplakate nach Ablauf der Lizensierungszeit von einem Jahr weiterverwendete, nicht zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist. In diesem konkreten Fall entfalle das Verschulden, weil der Ladeninhaber von der Werbeagentur, die das Bildmaterial übersandte, nicht über die zeitliche Begrenzung der Lizensierung informiert wurde. Von dem Inhaber eines Einzelgeschäfts könne auch nicht erwartet werden, dass er sich im Model- und Werbegeschäft besonders gut auskenne. Daraus folgend war der Inhaber zwar zur Unterlassung verpflichtet, musste aber keinen Lizenzschadensersatz leisten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Juli 2015

    BGH, Urteil vom 11.12.2014, Az. I ZR 8/13
    § 69 Nr. 3 S. 2 UrhG, § 69d Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass der Weiterverkauf einzelner Software-Lizenzen, die ursprünglich zu einer sog. Volumenlizenz gehörten, rechtmäßig ist. Die Erschöpfung des Verbreitungsrechts des ursprünglichen Rechtsinhabers sei mit Erstverkauf / Erteilung der Volumenlizenz eingetreten. Daher sei eine Zustimmung des ursprünglichen Rechtsinhabers zu einer Nutzung durch den Nacherwerber nicht notwendig. Der spätere Erwerber könne sich allerdings nur dann auf die Erschöpfung berufen, wenn der Ersterwerber die entsprechend veräußerten Kopien des Computerprogramms für sich selbst unbrauchbar gemacht habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Juni 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 20.02.2015, Az. 6 U 131/14
    § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG, § 23 S. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Urnen, welche mittels einer Airbrush-Mischtechnik mit Motiven versehen werden (z.B. Landschaft mit Hirsch), als Werke der angewandten Kunst dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Bei nachgeahmten Motiven, welche sich als unfreie Bearbeitungen darstellen, bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Mai 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 19.12.2014, Az. 6 U 51/14
    § 97 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass das sog. „Anhängen“ an bereits bestehende Produktbeschreibungen auf dem Amazon-Marketplace für den Vertrieb der gleichen Produkte zulässig ist, auch wenn die Produktbeschreibung urheberrechtlich geschützte Lichtbilder enthält. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, welche die Einräumung von Nutzungsrechten an den dort verwendeten Bildern vorsähen, führten dazu, dass auch den Händlern, die sich an ein Produkt anhängen, ein Nutzungsrecht an dortigen Produktfotos eingeräumt würde. Zum Volltext der Entscheidung:

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