Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Bielefeld: Filesharing – Widerlegung der Tätervermutung durch Darlegung der Internetnutzung anderer Personenveröffentlicht am 22. Dezember 2014
LG Bielefeld, Beschluss vom 08.09.2014, Az. 20 S 76/14
§ 97 UrhG, 97a UrhG
Das LG Bielefeld hat entschieden, dass es zur Entkräftung des Filesharing-Vorwurfs seitens des Anschlussinhabers ausreicht, wenn dieser darlegt, dass andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Damit sei der sekundären Darlegungslast Genüge getan und es sei Sache des Rechtsinhabers, weiteren Beweis darzubringen. Ebenso sah dies kürzlich das AG Düsseldorf (hier). Zum Volltext der Entscheidung: