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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Juli 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Beschluss vom 26.06.2015, Az. 32 SA 29/15
    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO

    Das OLG Hamm hat den Zuständigkeitskonflikt zwischen zwei Amtsgerichten gelöst und entschieden, dass  bei wettbewerbsrechtlichen Klagen (hier: Abmahnkosten) immer das Landgericht sachlich zuständig ist. Stehe ein zuständiges drittes Gericht im Gerichtsstandbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nicht sicher fest, sei an das verweisende Gericht zurückzugeben, damit dieses ggfs. auf Antrag weiterverweisen könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Juli 2015

    OLG Hamm, Urteil vom 28.11.2013, Az. 4 U 81/13
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Angabe „Made in Germany“ nur für Produkte genutzt werden darf, deren wesentlichen Fertigungsschritte in Deutschland stattgefunden haben. Bezüglich der streitgegenständlichen Kondome sei die Angabe irreführend, weil nur ein geringer Teil der Herstellung (Befeuchtung und Qualitätskontrolle) im Inland stattfinde. Daher werde beim Verbraucher eine Fehlvorstellung hervorgerufen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Juni 2015

    OLG Hamm, Beschluss vom 26.02.2015, Az. 1 W 86/14
    § 406 ZPO, § 42 ZPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die allgemeine (!) kritische, aber noch sachliche Haltung eines Sachverständigen in Blog-Beiträgen gegenüber Versicherern noch nicht die Besorgnis der Befangenheit begründet, wenn der Sachverständige ein Gutachten in einem Schadensfall abgeben soll. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Sachverständige konkrete Kommentare oder Stellungnahmen in den Blog einstellen würde, in denen er gegenüber der beklagten Versicherung selbst in abwertender Weise Stellung bezogen hätte, sich in parteilicher Weise in Bezug auf die ihm hier gestellten Beweisfragen geäußert hätte oder betreffend alle Kfz-Versicherer allgemeine Bekundungen in pauschaler und nicht mehr zumutbar abwertender Weise  getätigt hätte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juni 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 12.05.2015, Az. 4 U 53/15
    § 24 ApBetrO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Einrichtung und Bewerbung einer Rezeptsammelstelle durch eine Apotheke im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes gegen die Apothekenbetriebsordnung verstößt und unzulässig ist. Eine solche Einrichtung falle nicht unter den der Apotheke erlaubten Versandhandel. Zur Pressemitteilung des OLG Hamm vom 02.06.2015:

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  • veröffentlicht am 2. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2015, Az. 4 U 30/15
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312d Abs. 1 BGB; Art. 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 EGBGB

    Das OLG Hamm hat in diesem Beschluss klar gestellt, dass in der seit dem 13.06.2014 geltenden Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer angegeben werden muss, soweit eine solche vorhanden ist. Gebe ein Unternehmer im Impressum eine geschäftlich genutzte Telefonnummer an, so müsse diese zwingend auch in der Widerrufsbelehrung genannt werden. Anderenfalls werde der Verbraucher dahin gehend getäuscht, dass die Erklärung eines Widerrufs nur schriftlich möglich sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. Mai 2015

    OLG Hamm, Urteil vom 19.03.2009, Az. 4 U 200/08
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG; § 4 Nr. 1 UWG a.F. wie n.F.

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Werbeaktion keine zu große Verlockung darstellen darf, um nicht wettbewerbswidrig zu sein. Vorliegend hatte ein Möbelhaus mit dem Angebot „8 Tage lang alle Möbel und Küchen gratis, wenn wir Europameister werden! Wir garantieren: Für alle Einkäufe an diesen 8 Tagen zahlen wir den Kaufpreis komplett zurück, wenn die deutschen Herren-Fußball-Nationalmannschaft bei der EM 2008 Europameister wird“ geworben. Die (nicht ganz unwahrscheinliche) Möglichkeit einer Kompletterstattung eines in diesem Zeitraum getätigten Möbelkaufs beeinflusse die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers jedoch zu sehr und könne ihn zu unüberlegten Käufen hinreißen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. April 2015

    OLG Hamm, Beschluss vom 15.01.2015, Az. 1 RBs 232/14
    § 23 Abs. 1a StVO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass auch die bloße Benutzung des Smartphones als Internet-Navigationshilfe während der Fahrt verboten ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. März 2015

    OLG Hamm, Beschluss vom 09.12.2014, Az. 9 U 73/14
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass im Falle der unverlangten E-Mail-Werbung (Spam) der Abmahner nachweisen muss, dass er Inhaber des betroffenen E-Mail-Accounts ist und dass der Gewerbebetrieb, in welchen durch die Werbung eingegriffen wurde, tatsächlich existiert. Vorliegend hatte der Werbende eine E-Mail an die Adresse eines Kunden gesendet. Diese Adresse sollte aber nunmehr der Klägerin gehören, welche den Werbenden abmahnte. Wie es zum Übergang der E-Mail-Adresse kam, wurde hingegen nicht dargelegt, so dass die Ansprüche zurückzuweisen waren. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. Dezember 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 07.10.2014, Az. 4 U 138/13
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 Abs. 3 HCVO, Art. 13 HCVO, Art. 14 HCVO, Art. 28 HCVO, Art. 29 HCVO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Bewerbung von Bach-Blütenprodukten mit z.B. der Aussage „können uns unterstützen, emotionalen Herausforderungen zu begegnen“ eine unzulässige gesundheitsbezogene Werbung darstellt. Auch das seelische Gleichgewicht bzw. das gesundheitsbezogene Wohlbefinden sei vom Gesundheitsbegriff der HCVO (Health Claims Verordnung) umfasst und vom allgemeinen Wohlbefinden abzugrenzen. Damit wurde die Entscheidung der Vorinstanz (LG Bielefeld) bestätigt. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 3. Dezember 2014

    OLG Hamm, Beschluss vom 16.10.2014, Az. 3 Ws 357/14
    § 44 StPO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass damit gerechnet werden darf, dass ein Einschreiben einen Tag nach Einlieferung zugestellt wird. Das OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 7. Dezember 2010, 32 Ws 1142/10, NStZ-RR 2011, 116) und das KG Berlin (Beschluss vom 10. Mai 2005, 3 Ws 186, NStZ-RR 2006, 142) hatten noch anders entschieden, nämlich dass auf Grund der besonderen Kontrollen für derartige Schreiben von einer abweichenden Beurteilung der Postlaufzeit auszugehen sei. Hierfür, so der Hammer Senat, gebe es allerdings keinen Anlass, da die Post selbst bei Postlaufzeiten für Einschreiben gegenüber einfachen Postbriefen keine Unterschiede mache. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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