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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. Mai 2014

    OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2014, Az. 6 U 31/13
    § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 4 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Bewerbung eines Mobilfunktarifs mit „SMS Flat“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn die Anzahl der SMS pro Monat auf 3000 begrenzt ist und darüber hinaus nutzungsabhängige Entgelte anfallen. Die Bezeichnung „SMS Flat 3000“ für einen solchen Tarif sei hingegen gerade noch als zulässig anzusehen. Ein Großteil der Verbraucher verstehe dies als Begrenzung bzw. erkenne jedenfalls die Erläuterungsbedürftigkeit, so dass die Beklagte über zusätzliche Angaben die Irreführungsgefahr ausräumen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. September 2013

    OLG Schleswig, Urteil vom 03.07.2013, Az. 6 U 28/12
    § 3 UWG, § 5a UWG

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass in einer Zeitungsanzeige für Kreuzfahrten Identität und Anschrift des Werbenden angegeben werden müssen. Dies sei zumindest dann der Fall, wenn die für einen Vertragsschluss wesentlichen Informationen wie Produkt und Preis benannt werden. Die Nennung aller Einzelheiten sei nicht erforderlich, um beim Verbraucher einen Vertragsentschluss hervorzurufen, so dass bereits in der Anzeige alle wesentlichen Informationen des Anbieters (Identität und Anschrift) angegeben werden müssten. Die Angabe einer Telefonnummer und Internetadresse genüge nicht. Ähnlich sahen dies bereits das OLG München (hier), das LG Mönchengladbach (hier) und das LG Essen (hier). Das OLG Jena (hier) hatte hingegen einen Fall zu beurteilen, in welchem keine konkrete Kaufaufforderung Teil des Angebots war. Zum Volltext der Entscheidung:

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