IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Lüneburg, Beschluss vom 10.09.2014, Az. 13 LA 55/14
    § 4a Abs. 6 DiätV, § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) DiätV

    Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass ein Vitaminpräparat für Kinder nicht als „diätetisches Lebensmittel“ zuzulassen ist, da die angesprochene Verbrauchergruppe der Kinder keinen besonderen Nutzen aus der Aufnahme von Vitamin D und Calcium in der empfohlenen Dosierung ziehen könne. Ein besonderer Ernährungszweck sei jedoch Voraussetzung für die Bezeichnung als diätetisches Lebensmittel. Ein solches müsse im Hinblick auf einen bestehenden Mangelzustand einen wesentlichen Beitrag zur Beseitigung einer bestehenden Unterversorgung leisten können. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. November 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOVG Lüneburg, Urteil vom 29.09.2014, Az. 11 LC 114/13
    § 1 Abs. 2 Nr 3 BDSG, § 2 Abs. 4 S. 1 BDSG, § 3 Abs. 7 BDSG, § 3 Abs. 2 BDSG, § 3 Abs. 1 BDSG, § 38 Abs. 6 BDSG, § 38 Abs. 5 BDSG, § 4a Abs. 1 BDSG, § 4e S. 1 Nr 4 BDSG, § 6b Abs. 5 BDSG, § 6b Abs. 3 BDSG, § 6b Abs. 2 BDSG, § 6b Abs. 1 BDSG, § 22 Abs. 1 S. 1 DSG ND

    Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass der Eingangsbereich und das Treppenhaus eines Geschäftshauses mit gewerblich genutzten Büros als „öffentlich zugängliche Räume“ gemäß § 6b Abs. 1 BDSG zu bewerten sind, die videotechnisch überwacht werden dürfen, wenn dies der Verhinderung von Straftaten dient und die Videos nur kurzfristig gespeichert werden. Zum Volltext der Entcheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Februar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOVG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2014, Az. 10 LA 48/12
    Art. 34 AEUV; § 15d PflSchG, § 2 Nr. 17 PflSchG, § 28 Abs. 1 PflSchG, § 30 PflSchG, § 46 Abs. 1 S. 2 PflSchG; Art. 52 Abs. 1 EGV 1107/2009, Art. 28 EGV 1107/2009

    Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass eine Firma in Deutschland ein von einem anderen Unternehmen produziertes und verpacktes Pflanzenschutzmittel nach einer Umverpackung und Neuetikettierung in den Niederlanden nicht ohne Vertriebserweiterung oder eigene Zulassung wiedereinführen darf. Sonst lasse sich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen, ob es sich bei einem solchen  Pflanzenschutzmittel, das weder die Originalverpackung noch das Originaletikett des Zulassungsinhabers aufweise, überhaupt um eine Wiedereinfuhr eines in Deutschland hergestellten und zugelassenen Mittels handele. Zum Volltext der Entscheidung:
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Juni 2013

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.06.2013, Az. 11 LA 1/13
    § 22 KUG, § 23
    KUG, § 33 KUG, § 13 Abs. 1 Nr 1 SOG ND

    Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass bei denjenigem, der polizeiliche Einsätze filmt und dabei Polizeibeamte in Nahaufnahmen erfasst, die Identität festgestellt werden darf. Es handele sich um einen Verstoß gegen das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KUG oder KunstUrhG). Es handele sich um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr, da die beteiligten Polizeibeamten „im maßgeblichen Zeitpunkt der von ihnen getroffenen Maßnahme von der Gefahr der Begehung von Straftaten nach §§ 22, 23 KunstUrhG i.V.m. § 33 KunstUrhG durch den Kläger“ hätten ausgehen dürfen. Es sei zwar nicht verboten, Polizeieinsätze zu filmen, wohl aber, die Aufnahmen dann der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im vorliegenden Fall hätte das Vorverhalten des Klägers eine solche unerlaubte Zugänglichmachung vermuten lassen, so dass dessen Identität habe festgestellt werden dürfen. Einen feinen Kommentar zu dieser Entscheidung finden Sie beim Kollegen RA Thomas Stadler (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. März 2013

    OVG Lüneburg, Beschluss vom 18.01.2013, Az. 13 ME 267/12
    § 40 Abs. 1a LFGB,
    § 3 S.1 LMHV

    Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass eine Behörde öffentlich auf Hygienemängel hinweisen darf, und zwar auch dann, wenn diese bereits beseitigt worden sind. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mochte der Senat nicht erkennen. Nach § 40 Abs. 1a LFGB informiert die zuständige Behörde die Öffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels sowie unter Nennung des Lebensmittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel hergestellt oder behandelt oder in den Verkehr gelangt ist, wenn der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht besteht, dass gegen Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung oder der Einhaltung hygienischer Anforderungen dienen und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350,00 Euro zu erwarten ist. Vgl. aber auch VGH Mannheim (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

I