OLG Hamm: Auch bei offensichtlichen Mängeln unterliegen Verbraucher keiner unverzüglichen Rügepflicht
Montag, 9. Juli 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-RechtOLG Hamm, Urteil vom 24.05.2012, Az. I-4 U 48/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 307 Abs. 1 BGB, § 475 BGB, § 312 c Abs. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB
Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Verbraucher, anders lautenden Mythen zum Trotz, nicht verpflichtet ist, gekaufte und sodann bei ihm angelieferte Ware unverzüglich auf Warenmängel, insbesondere Beschädigungen zu überprüfen. Es verbot damit einem Onlinehändler, die AGB-Klausel “Etwaige offensichtliche Mängel sind unverzüglich spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe des Kaufgegenstandes dem Anbieter gegenüber schriftlich anzuzeigen” zu verwenden. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)



