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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. September 2012

    OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2012, Az. 6 U 71/12
    § 63 Abs. 3 S. 2 GKG, § 66 GKG, § 68 Abs. 1 GKG; § 32 Abs. 2 S. 1 RVG

    Das OLG Oldenburg hat in diesem Beschluss zu den „üblichen“ Streitwerten in Wettbewerbssachen ausgeführt, dass in durchschnittlichen Verfahren bei Verbandsbeteiligung 30.000 EUR als angemessen anzunehmen seien, während bei einfach gelagerten Angelegenheiten eine Herabsetzung auf 15.000 EUR angezeigt sei. Diese Größen seien jedoch nicht als Regelstreitwerte zu verstehen, da es immer auf die Umstände des Einzelfalles ankomme. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Oldenburg, Urteil vom 10.02.2012, Az. 6 U 247/11
    §?12 Abs.?1 S. 2 UWG

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Adressat einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung grundsätzlich so lange von (anderen) Wettbewerbern abgemahnt werden kann, wie er nicht öffentlich darauf hinweist, das er bereits durch Erlass einer einstweiligen Verfügung gerichtlich in Anspruch genommen worden ist und insoweit eine Abschlusserklärung abgegeben hat. Auszüge aus der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Oldenburg, Urteil vom 01.02.2012, Az. 6 O 2527/11
    § 309 Nr. 7 a und b BGB

    Das LG Oldenburg hat – einer Entscheidung des OLG Oldenburg (hier) folgend – entschieden, dass vorformulierte Kaufverträge aus dem Internet, beispielsweise zum Autokauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und ein enthaltener Gewährleistungsausschluss unwirksam ist, wenn dieser keine Einschränkung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit enthält. So könne bei einem Autoverkauf zwischen Privatleuten der Verkäufer gewährleistungspflichtig werden, wenn er ein solches Formular verwendet habe, da der Gewährleistungsausschluss dann insgesamt unwirksam sei.

  • veröffentlicht am 9. August 2011

    OLG Oldenburg,Urteil vom 27.05.2011, Az. 6 U 14/11
    §§ 437, 323 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3, 346 BGB

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Gewährleistungsausschluss „Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung.“ in einem Kaufvertragsformular, wie man es beispielsweise im Internet für den Gebrauchtwagenverkauf findet, unwirksam ist. Es handele sich dabei um eine AGB-Klausel. Klauseln, die die Gewährleistung ohne Ausnahme ausschließen, würden auch Schadensersatzansprüche, die auf Körper und Gesundheitsschäden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels beruhen oder auf grobes Verschulden des Verkäufers gestützt sind, ausschließen. Solche Klauseln seien mit § 309 Nr. 7 BGB nicht vereinbar und somit unwirksam. Vorliegend konnte der Käufer eines Gebrauchtwagens deshalb gegen Rückzahlung des Kaufpreises vom Vertrag zurücktreten, da das Fahrzeug einen dem Verkäufer unbekannten schwerwiegenden Unfallschaden hatte. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Juli 2011

    OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.08.2009, Az. 1 W 37/09
    §§
    8 Abs. 1; 12 Abs. 1 UWG

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.100,00 EUR nicht ausreichend ist, um die Wiederholungsgefahr eines Wettbewerbsverstoßes auszuräumen. Die Vertragsstrafe habe in dieser Höhe keine abschreckende Wirkung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. April 2011

    LG Oldenburg, Beschluss vom 23.09.2010, Az. 5 T 764/10
    § 104 UrhG

    Das LG Oldenburg hat entschieden, dass es sich bei Vertragsstrafen, die auf einer urheberrechtlichen Unterlassungserklärung beruhen, um eine Urheberstreitsache handelt. Auch dort seien sowohl zur Auslegung eines Vertragsstrafenversprechens als auch für Verletzungshandlungen die Spezialkenntnisse der Gerichte der Sonderzuständigkeit sachdienlich. Gerade der vorliegende Fall zeige, dass die Entscheidung des Verfahrens davon abhänge, welcher Verschuldensmaßstab im Urheberrecht anzuwenden sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. November 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Oldenburg, Urteil vom 23.08.2010, Az. 13 U 23/10
    § 11 NiedersPresseG

    Das OLG Oldenburg hat darauf hingewiesen, dass der wesentliche Inhalt einer Gegendarstellung in der Entgegnung liegt, d.h. in der eigenen Behauptung des Betroffenen. Ihre Aufgabe sei es, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG zu schützen und ihm gegen Einwirkungen der Medien auf diese geschützte Individualsphäre dazu die Befugnis zu gewähren, an gleicher Stelle und mit gleichem Publikationsgrad die ihn betreffende Darstellung durch seine Wortmeldung, seine Sicht des mitgeteilten Sachverhalts zu vervollständigen (BVerfGE 63, 131). Die Gegendarstellung sei daher regelmäßig, wenn auch nicht zwingend, in der „Ich-Form“ abzufassen. Sie muss aber in jedem Fall erkennen lassen, wer die Erklärung abgibt und darf nicht irreführend sein. Letzteres sei aber der Fall, wenn eine solche Gegendarstellung den Einschub enthalte: „Soweit durch diese Behauptung der Eindruck entstanden ist, R… S… nutze die offizielle Internetseite der Stadt B… für persönliche Veröffentlichungen stellen wir hiermit richtig, dass sich keine Veröffentlichung dieser Art auf der Homepage der Stadt B… befunden hat.

  • veröffentlicht am 20. November 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Oldenburg, Urteil vom 16.09.2010, Az. 1 U 75/10
    §§ 5, 8 Abs. 4 UWG

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass die Bewerbung eines gebrauchten Pkw mit dem Ausdruck „Jahreswagen (1 Vorbesitzer)“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn der Wagen zuvor als Mietwagen gewerblich genutzt wurde und über 20.000 km Laufleistung aufweist. Der Verbraucher stelle sich bei dieser Form der Bewerbung einen relativ jungen, wenig genutzten Gebrauchtwagen mit einem Vorbesitzer vor, der sich als Alternative zum Kauf eines (unwesentlich teureren) reimportierten Neufahrzeugs darstelle. Er denke nicht ohne weiteres daran und gehe nicht davon aus, ein Fahrzeug zu erwerben, das durch eine Vielzahl von Händen gegangen sei, auch wenn es sich dabei um eine Vielzahl von Mietern gehandelt habe, die das Fahrzeug lediglich für einen beschränkten Zeitraum genutzt haben. Erfahrungsgemäß sei der Pflegezustand und die Abnutzung solcher Fahrzeuge wesentlich schlechter bzw. höher als bei üblichen „Jahreswagen“. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Oldenburg, Beschluss vom 20.08.2010, Az. 1 Ws 371/10
    §§ 23; 27; 263 Abs. 1 StGB

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine Betrugsstraftat vorliegt, wenn – wie vorliegend in der Weihnachtszeit 2006 in mindestens 785.000 Fällen geschehen – durch sogenanntes „Anpingen“, also kurzzeitiges Anwählen einer Telefonnummer, durch das höchstens ein einmaliges Klingeln verursacht wird, der Angerufene animiert wird, die angezeigte Mehrwertdienstenummer zurückzurufen. Der Anruf kostete 0,98 EUR und hatte zum Ergebnis, dass dem Anrufer eine nutzlose Bandansage vorgespielt wurde („Ihr Anruf wurde gezählt“). Der vorgenannte Betrag floß nach Abzug der Kosten des Netzbetreibers und für die Miete der Mehrwertdienstenummern den anrufenden Tätern zu. Zitat des Senats (Auszug aus den Entscheidungsgründen): (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. August 2010

    OLG Oldenburg, Urteil vom 03.06.2010, Az. 1 U 6/10
    § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 TierSchNutztV

    Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten vorliegt, wenn ein Lieferant von Eiern  auf dem Eierkarton mit dem Siegel „tiergerechte Haltungsform“ in Verbindung mit einem deutlichen Hinweis auf dem Eierkarton auf die Haltung der Hühner in „tiergerechter Kleingruppenhaltung“ wirbt. Dadurch, so der Senat, werde dem Verbraucher suggeriert, die Beklagte tue mehr für eine tiergerechte Haltung der Hühner, als der Gesetzgeber dies ohnehin erfordert. Beim Verbraucher werde der Eindruck erweckt, dass es sich bei der „tiergerechten Haltungsform“ um etwas Besonderes handele. Tatsächlich sei dies aber nicht Fall, da der für die Erteilung des streitgegenständlichen Siegels maßgebliche Kriterienkatalog der WPSA (Stand: Januar 2009) sich nicht bzw. nur in der Ausformulierung von den aktuellen gesetzlichen Mindestanforderungen an die Tierhaltung unterscheide. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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