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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Juni 2015

    OLG Braunschweig, Beschluss vom 08.04.2015, Az. 2 U 50/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 1 PAngV

    Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Ferienwohnungen oder -häusern die Kosten der Endreinigung in der Preisangabe enthalten sein müssen und folgt damit einer ganzen Reihe von Entscheidungen anderer Gerichte (z.B. hier, hier und hier). Vorliegend hatte der Werbende sich verteidigt, dass die Endreinigung eine Wahlleistung sei, die nicht notwendigerweise gebucht und daher nicht in den Gesamtpreis aufgenommen werden müsse. Dies sei nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht eindeutig klargestellt worden, so dass der Verbraucher von einer obligatorischen Kostenposition habe ausgehen müssen.

  • veröffentlicht am 17. Juni 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Braunschweig, Urteil vom 02.04.2014, Az. 2 U 44/12
    Art. 9 Abs. 1b EGV 40/94, Art. 9 Abs. 2 EGV 40/94, Art. 12b EGV 40/94; § 14 MarkenG, § 23 MarkenG; § 7 Abs. 1 TMG

    Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite mit einer internen Suchmaschine, der die Anfragen und Ergebnisse seiner Suchmaschine auswertet und externen Suchmaschinen, z.B. Google, zur Verfügung stellt, für dadurch begangenene Markenverletzungen als Störer haftet. Die Treffer der externen Suchmaschine seien ihm dabei zuzurechnen. Die Verletzung von Prüfpflichten sei jedoch erst zu bejahen, wenn der Betreiber auf eine Markenverletzung hingewiesen werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. August 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Braunschweig, Beschluss vom 13.07.2010, Az. 2 W 71/10
    § 32 Abs.2 RVG; § 68 Abs. 1 Satz 1 GKG

    Das OLG Braunschweig hat bedingt der im eigenen Namen ausgesprochenen Streitwertbeschwerde zweier Beklagtenvertreter entsprochen. Dabei wies das Gericht darauf hin, dass die von den Prozessbevollmächtigten des Beklagten zur Begründung einer höheren Streitwertfestsetzung zitierten Passagen im Kommentar von Ingerl/Rohnke [wohl: Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 142, Rn. 10: 60.000 EUR „idR nur bei Verletzung unbenutzter eingetragener Marken“) vom Senat für „ersichtlich am oberen Rand des Rahmens orientierte Ausführungen“ halte, welche dieser „für nur sehr beschränkt repräsentativ“ erachte und deshalb einer Heranziehung des dort geschilderten Wertgefüges stets mit einer gewissen Zurückhaltung begegnet sei. Zur Streitwertbeschwerde, um den Streitwert zu erhöhen, vgl. auch LG Stuttgart. Zum Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juni 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Braunschweig, Urteil vom 10.11.2009, Az. 2 U 191/09
    §§
    5 Abs. 2; 15 Abs. 2, Abs. 4 Marken; § 12 BGB

    Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass die Registrierung eines fremden Namens als Internetadresse nur dann eine Namensanmaßung darstellt, wenn dadurch Zuordnungsverwirrung ausgelöst wird. Der Beklagte war Mitglied des Klägers und hatte im Jahre 2008 die Internet-Domain www.b…-d…-verunsicherten.de für sich registrieren lassen und unter dieser Domain eine Internetseite unterhalten, auf der er sich kritisch mit der Arbeit des Vorstands des Klägers auseinandersetzte. Um auf seine Internetseite aufmerksam zu machen, hat er hierfür mit einer AdWord-Kampagne geworben und hierzu als Schlüsselwort den Begriff „B… d… Versicherten“ eingegeben. Der Kläger hatte daraufhin den Beklagten abgemahnt, die Verletzung seines Kennzeichen- und Namensrechts gerügt und von dem Beklagten verlangt, es künftig zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr 1. die Internetadresse www.b…-d…-verunsicherten.de ohne Zustimmung des Klägers für die Veröffentlichung von Inhalten über die Vereinstätigkeit des Klägers zu verwenden, 2. den Begriff „B… d… Versicherten“ ohne Zustimmung als Überschrift für eine Werbeanzeige für eine Internetseite zu verwenden und 3. ohne Zustimmung des Klägers Google-AdWord-Anzeigen, die auf die Domain www.B…-d…-Verunsicherten.de verweisen, in der Art zu gestalten, dass diese erscheint, wenn nach dem Begriff „B… d… Versicherten“ gesucht wird. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Braunschweig, Urteil vom 22.12.2009, Az. 2 U 164/09
    §§ 3, 5 UWG

    Das OLG Braunschweig hat eine einstweilige Verfügung des LG Braunschweigs, erwirkt durch die Stiftung Warentest (test.de), gegen die Benutzung der Domain tests.de aufgehoben. Auf www.tests.de wurden zuvor Waren- und Dienstleistungstests veröffentlicht. Das LG Braunschweig erließ eine einstweilige Verfügung und bestätigte im Widerspruchsverfahren die Unterlassungsverfügung, dass die Domain für die Veröffentlichung von Waren- und Dienstleistungstests genutzt werde (LG Braunschweig, Beschluss vom 06.05.2009, Az. 9 O 674/09 (84). Gegenwärtig ist auf www.tests.de noch die Erklärung der Betreiber zu lesen: „Aufgrund einer einstweiligen Verfügung der Stiftung Warentest, die den Begriff ‚tests‘ zur Beschreibung von Waren- und Dienstleistungstests für sich monopolisieren will, mussten wir unsere Internetpräsenz vorübergehend vom Netz nehmen. Wir gehen gegen die einstweilige Verfügung vor. …“

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