Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: „So macht Sparen Spaß“ ist irreführende Werbung für ein Tagesgeldkontoveröffentlicht am 25. November 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.10.2015, Az. I-20 U 145/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 a Abs. 2 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung einer Bank für die Online-Eröffung eines Tagesgeldkontos mit dem Slogan „So macht Sparen Spaß“ und einem unterlassenen Hinweis auf den variablen Zinssatz für Tagesgeldkonten irreführend ist. Durch die Art der Werbung werde der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Alternative zu einem Sparkonto handele. Die Variabilität des Zinssatzes sei jedoch ein wesentliches Merkmal für Tagesgeldkonten und dem Verbraucher, der mit einer Werbung zum „Sparen“ angelockt werde, nicht allgemein bekannt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Düsseldorf: Zur rechtserhaltenden Nutzung einer Marke für die Klasse 16 (Druckereierzeugnisse)veröffentlicht am 18. November 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2015, Az. I-20 U 176/14
§ 49 Abs. 1 MarkenG, § 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es zur rechtserhaltenden Benutzung einer Marke in der Klasse 16 („Druckereierzeugnisse; Formulare (Formblätter); Handbücher; Kataloge; Rundschreiben; Tickets (Fahrkarten, Eintrittskarten); Verpackungsbeutel, -hüllen, -taschen aus Papier oder Kunststoff; Zeitschriften (Magazine); Zeitungen“) ausreichend ist, eine mit der Marke als Herkunftshinweis gekennzeichnete Mitgliederzeitung, welche sich an 140.000 Mitglieder richtet, herauszubringen. Zwar sei die Zeitung nicht als eigenständige Leistung, sondern zur Förderung des Absatzes der Hauptleistung der Beklagten angeboten worden, dies reiche jedoch für eine rechtserhaltende Benutzung im Sinne des Markengesetzes aus. Es handele sich nicht um eine lediglich symbolische Leistung. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Düsseldorf: Autowerbung in Form einer Dia-Show im Internet muss bereits Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV enthaltenveröffentlicht am 16. November 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.04.2015, Az. I-15 U 66/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2 und 4 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Pkw-EnVKVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werbung für Pkw im Internet, in welcher die Bilder der Fahrzeuge samt Texten als Diashow angezeigt werden, bereits in diesen Texten Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen enthalten muss. Ein Textfeld mit diesen Angaben, welches sich erst öffnet, wenn der Betrachter die Dia-Show durch Anklicken eines Bildes anhält, genüge den Anforderungen nicht. Die Pflichtangaben müssten in dem Moment getätigt werden, in welchem zum ersten Mal Angaben zur Motorisierung der beworbenen Fahrzeuge angezeigt würden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Düsseldorf: Zur Bezeichnung eines Produkts als „Testsieger“ bei mehreren gleichplatzierten Produktenveröffentlicht am 9. November 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.09.2015, Az. I-15 U 24/15
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 5a Abs. 2 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines Produkt als „Testsieger“ der Stiftung Warentest zulässig ist, auch wenn ein weiteres Produkt die gleiche Bewertung in dem Test erhalten hat. Der Verbraucher fasse die Bezeichnung „Sieger“ nicht als Alleinstellungsbehauptung auf, sondern als Hinweis auf das objektiv beste Testergebnis, welches nicht dadurch negiert werde, dass ein weiteres Produkt dieselbe Bewertung erreicht habe. Ein Hinweis auf ein gleichwertiges Konkurrenzprodukt müsse vom Werbenden nicht erteilt werden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Düsseldorf: Schadensersatz von 0,05 EUR für den markenrechtswidrigen Verkauf einer Handy-Hülleveröffentlicht am 26. Oktober 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2015, Az. I-20 U 92/14
§ 14 MarkenGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Feststellung einer Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen einer Markenverletzung jedenfalls ein nominaler Mindestschadensersatz zu schätzen ist, da von einer unentgeltlichen Nutzungsgewährung nicht ausgegangen werden kann. Vorliegend betrage dieser Mindestschadensersatz 0,05 EUR für den Verkauf einer Handy-Hülle zum Preis von 4,29 EUR, da Markenlizenzen in der Regel zwischen 1% und 3% des Verkaufspreises lägen. Weitere Verkäufe durch den Beklagten seien seitens der Klägerin nicht vorgetragen und nachgewiesen worden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Düsseldorf: Der Wiedereinsetzung kommt nicht die Wirkung zu, dass eine unwahre Angabe über den (zeitweilig erloschenen) Patentschutz rückwirkend wahr wirdveröffentlicht am 15. Oktober 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.03.2013, Az. I-2 U 92/11
§ 3 Abs. 1 UWG, § 9 S. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 3 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen wegen irreführender Werbung (Berufung auf ein zwischenzeitlich erloschenes Patent) gemäß § 9 UWG schadensersatzpflichtig sein kann. Die Beklagte habe mit den beanstandeten Werbeaussagen unwahre Angaben über Rechte des geistigen Eigentums gemacht und damit eine irreführende geschäftliche Handlung vorgenommen. Das verfahrensgegenständliche Patent sei wegen Nichtzahlung der Jahresgebühr erloschen. Der Wiedereinsetzung komme in dieser Hinsicht nicht die Wirkung zu, dass eine unwahre Angabe über den Patentschutz rückwirkend wahr werde. Auch liege ein Verschulden vor: Die unterbliebene Prüfung, ob das Patent noch Bestand habe, sei zumindest fahrlässig. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Düsseldorf: Osteopathie durch einen Physiotherapeuten darf nur mit Heilpraktiker-Erlaubnis ausgeübt werdenveröffentlicht am 5. Oktober 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2015, Az. I-20 U 236/13
§ 4 Nr. 11 UWG; § 1 HeilPrGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Physiotherapeut die Ausübung von Osteopathie nur dann bewerben darf, wenn er die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG) besitzt. Anderenfalls verhalte er sich wettbewerbswidrig. Die Erlaubnis zur Ausübung der Physiotherapie gemäß § 1 Abs. 1 MPhG genüge nicht, da die entsprechende Ausbildung keine Osteopathie umfasse. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Düsseldorf: Auch Inkassounternehmen dürfen offene Forderungen an die SCHUFA meldenveröffentlicht am 21. September 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2015, Az. I-16 U 41/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB, § 28 a BDSG, § 35 Abs.2 S.2 BDSG analog, § 43 Abs. 1 BDSGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass auch ein Inkassounternehmen die Schufa über eine nicht beglichene Forderung informieren darf, also nicht nur der direkte Gläubiger der betreffenden Forderung. Eine solche Meldung ist jedenfalls ab Erteilung eines Vollstreckungsbescheides nebst anschließender Zwangsvollstreckung zulässig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Verstoß gegen die Berufsordnung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte stellt einen Wettbewerbsverstoß dar / Zum Empfehlungsverbot gemäß § 31 Abs. 2 BOÄ NRWveröffentlicht am 10. September 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2013, Az. I-20 U 41/12
§ 31 Abs. 2 BOÄDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Berufsordnung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte (BOÄ NRW) eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt und dementsprechend eine Zuwiderhandlung gegen § 31 Abs. 2 BOÄ NRW (Verbot der Empfehlung bestimmter Anbieter ohne hinreichenden Grund) wettbewerbswidrig ist. Diese Beschränkungen der Berufsordnung seien im Hinblick auf die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG zulässig, soweit sie dem Schutz der Bevölkerung vor unsachlicher Beeinflussung und vor Gefahren für die ärztliche Versorgung dienen würden und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprächen, wobei eine Gefahr für die medizinische Versorgung insbesondere dann gesehen wird, wenn sich ein Arzt von kommerziellen Gesichtspunkten leiten lässt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Die Bezeichnung des Konkurrenzprodukts als „Sondermüll“ ist ein unzulässiger Werbevergleichveröffentlicht am 3. September 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2014, Az. I-20 U 151/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Informationsschreiben eines Unternehmens an Fachkreise für Wärmedämmverbundsysteme, welches ein Produkt eines Mitbewerbers als „Dämmfalle“ und „Sondermüll“ bezeichnet, einen unzulässigen Werbevergleich enthält. Der Mitbewerber, der durch die konkrete Nennung seines Produkts identifizierbar sei, werde dadurch in unlauterer Weise herabgewürdigt. Zum Volltext der Entscheidung: