Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Koblenz: Zur Frage, wann die Muttergesellschaft durch ihre Webseiten-Gestaltung für die Wettbewerbsverstöße der Tochtergesellschaft haftetveröffentlicht am 22. April 2014
OLG Koblenz, Urteil vom 26.03.2014, Az. 9 U 1116/13
§ 312g Abs. 2 BGB, § 3 UWG § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass eine Muttergesellschaft bei Verwendung der Klausel „Der Vertrag über die Nutzung des Mobilen Internets kommt mit der X-GmbH, einer 100% Tochtergesellschaft der Y-AG, unter Einbeziehung deren AGB, sowie der Leistungsbeschreibungen zustande. …“ für Wettbewerbsverstöße ihrer Tochtergesellschaft haftet, die darin begründet sind, dass nicht zusammen mit der Klausel auf die relevanten Verbraucherrechte (z.B. Widerrufsrecht) hingewiesen wird. (mehr …)
- OLG Koblenz: Zur Anfechtung eines Vertrags, der unter der Drohung zustandekommt, anderenfalls würden im Internet veröffentlichte Bilder von einem Bordellbesuch nicht gelöschtveröffentlicht am 5. Februar 2014
OLG Koblenz, Urteil vom 15.01.2014, Az. 5 U 1243/13
§ 123 Abs. 1 BGB, § 124 BGB, § 142 Abs. 1 BGBDas OLG Koblenz hat entschieden, dass die Herbeiführung einer notariellen Zahlungszusage durch den Hinweis auf die ansonsten fortdauernde Publikation von Fotos, die einen Bordellbesuch belegen, eine widerrechtliche Drohung darstellt, weil die Veröffentlichung gegen das Gesetz verstößt. Die Publikation sei gemäß § 22 KunstUrhG verboten und damit ohne Weiteres zu unterlassen. Die Vorschrift gestatte die Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung von Bildnissen einer Person nur mit deren Erlaubnis, an der es im vorliegenden Fall gefehlt habe. Der zur Zahlung Verpflichtete konnte die notariell bekurkundete Zahlungszusage gemäß § 123 BGB anfechten. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Koblenz: Die Bewerbung eines Kindersaftes mit „lernstark“ und „Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ ist unzulässigveröffentlicht am 21. Januar 2014
OLG Koblenz, Urteil vom 11.12.2013, Az. 9 U 405/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO)Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Bewerbung eines Saftes für Kinder mit den Slogans „Lernstark“ und „Mit Eisen und Vitamin B-Komplex zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ zusammen mit der Abbildung eines Mädchens mit leuchtend roten Wangen wettbewerbswidrig ist. Die Werbung stelle eine Gesundheitswerbung für Kinder dar, an die gemäß der europäischen Health Claims-Verordnung besonders strenge Anforderungen zu stellen seien. Diese seien jedoch vorliegend nicht erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Koblenz: Testsiegel-Werbung ist unzulässig, wenn das Siegel sich auf ein nicht baugleiches Gerät beziehtveröffentlicht am 30. August 2013
OLG Koblenz, Urteil vom 27.03.2013, Az. 9 U 1097/12
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, Nr. 2 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass es unzulässig ist, ein Testsiegel für ein Gerät (hier: Blutdruckmessgerät) in der Werbung für ein Nachfolgemodell zu verwenden, wenn das Nachfolgemodell technisch nicht identisch mit dem zertifizierten Gerät ist. Dies führe den Verbraucher in die Irre. Darüber hinaus stelle es auch einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn die Verwendung des Siegels von der erteilenden Stelle nicht genehmigt wurde. Zitat:
- OLG Koblenz: Schon wieder Mobilfunkwerbung – Irreführung mit durchgestrichener Preisangabeveröffentlicht am 25. Juli 2013
OLG Koblenz, Urteil vom 08.05.2013, Az. 9 U 1415/12
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Koblenz hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren (hier) entschieden, dass die Werbung für einen Mobilfunkvertrag mit „All-Net-Flat für 29,99 EUR und das Samsung Galaxy S für 0,– Euro dazubestellen“, wobei neben der Preisangabe ein durchgestrichener Preis von 39,99 EUR zu sehen war, unzulässig ist, wenn der Vertrag bei Hinzunahme des Smartphones tatsächlich 39,99 EUR im Monat kosten sollte. Die Aufklärung über einen Sternchenhinweis in der Werbung sei nicht ausreichend, wenn über diesen erst der irreführende Eindruck der Werbung (Preis von 39,99 EUR existiert nicht mehr) wieder berichtigt werden solle. Des Weiteren sei die Werbeaussage „unbegrenzt im Internet surfen“ zu unterlassen, wenn eine Drosselung der Datentransfergeschwindigkeit bei Erreichen eines Datenvolumens von 500 MB innerhalb eines Monats vorgenommen werde.
- OLG Koblenz: Der Versand einer E-Mail, die eine Vertragsänderung für den Fall ankündigt, dass der Kunde nicht widerspricht, ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 23. April 2013
OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2012, Az. 9 U 309/12
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG/* Style Definitions */
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Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Unternehmen (hier: die 1&1 Internet AG) Vertragspartner in einer E-Mail nicht über Vertragsänderungen informieren darf, die wirksam werden, wenn der Vertragspartner dieser Änderung nicht ausdrücklich widerspricht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - OLG Koblenz: Die gezielte Behinderung eines Mitbewerbers durch eine Anzeige ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 26. Februar 2013
OLG Koblenz, Urteil vom 16.01.2013, Az. 9 U 982/12
§ 4 Nr. 10 UWGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch eine Werbeanzeige (hier: Werbung eines regionalen Anzeigenblatts bei Lesern mit einem Aufkleber für den Briefkasten, der den Einwurf anderer Anzeigeblätter in Briefkästen gezielt verhindern soll) zu unterlassen ist. Zur Pressemitteilung des OLG Koblenz:
- OLG Koblenz: Keine Markenverletzung bei regional bedingter beschreibender Nutzung der Marke / „Stubbi“veröffentlicht am 20. Februar 2013
OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2012, Az. 6 W 615/12
§ 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 oder 2, Abs. 5 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass keine Verletzung einer Marke vorliegt, wenn ein gleichlautender Begriff in einer bestimmten Region eine lediglich beschreibende Funktion hat. Vorliegend hatte sich eine Brauerei den Begriff „STUBBI“ schützen lassen. Die Werbung einer Koblenzer Brauerei mit dem Slogan „Probieren Sie das neue Koblenzer Radler in der Stubbi-Flasche“ konnte sie jedoch nicht untersagen lassen, da der durchschnittliche Verbraucher in der Region Koblenz den Begriff Stubbi als umgangssprachliche Bezeichnung für eine bestimmte charakteristische Flaschenform für Biergetränke kenne. Deshalb handele es sich um eine nach dem Markengesetz erlaubte beschreibende Nutzung. Dies treffe allerdings nur regional auf den Großraum Koblenz, wo dieser Begriff verbreitet sei, zu. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Koblenz: Regelstreitwert für Wettbewerbssachen beträgt 20.000 EURveröffentlicht am 20. Mai 2011
OLG Koblenz, Urteil vom 24.11.2010, Az. 9 U 817/10
§ 3 ZPODas OLG Koblenz hat, was einer Entscheidung des BGH (Beschluss vom 05.05.2011, Az. I ZR 220/10) zu entnehmen ist, darauf hingewiesen, dass „nach seiner ständigen Rechtsprechung … der Streitwert für ein nach Art und Umfang durchschnittlich gelagertes wettbewerbsrechtliches Unterlassungs- klageverfahren regelmäßig 20.000,00 EUR“ betrage.
- OLG Koblenz: Das Wesen der Badeente – Hygieneartikel, Fanartikel oder doch erotisches Spielzeug?veröffentlicht am 14. März 2011
OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2011, Az. 9 W 680/10
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 312 d Abs. 1 Nr. 1 – 7 BGBDas OLG Koblenz hat entschieden, dass der in Hinblick auf ein Rückgabe- oder Wiederrufsrecht erteilt Hinweis „Bitte beachten Sie, dass (…) entsiegelte Hygieneartikel vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind.“ nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn er sich auf den Verkauf von Badeenten bezieht. Der Senat wies darauf hin, dass es in diesem Fall gar nicht darauf ankomme, ob entsiegelte Hygieneartikel vom allgemeinen Widerrufsrecht ausgenommen werden dürften oder nicht. Der Antragsteller habe nicht hinreichend belegt, dass die von der Antragsgegnerin vertriebenen Badeenten nach dem Verständnis der Verbraucher wirklich als Hygieneartikel anzusehen seien. Was wir davon halten? Wer jetzt nur „Bahnhof“ versteht, dem sei auf’s Pferd geholfen: (mehr …)