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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Februar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Beschluss vom 29.12.2010, Az. 14 W 757/10
    §§ 280; 662; 670 BGB

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Kosten für einen Privatdetektiv, welche zur Ermittlung eines Wettbewerbsverstoßes (hier: Einhaltung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots) aufgewandt sind, grundsätzlich erstattungsfähig sind. Allerdings, so der Senat, muss sich der Auftrag an die Detektei auf das zur Klärung der Beweisfrage Erforderliche beschränken. Er ist so zu gestalten, dass die Partei die Ausführung überwachen kann und die Entscheidung über Beginn, Inhalt, Umfang, Dauer und Abbruch der Ermittlungen nicht völlig dem Detektiv überlässt. Ferner hat die Partei im Interesse der gebotenen kostenbewussten Prozessführung die Einschaltung der Detektei so zu gestalten, dass überflüssige Kosten vermieden werden. Die Klägerin hatte statt der vom Senat für erforderlich gehaltenen zwei Detektive gleich 5-6 Detektive überwachen lassen. Dementsprechend wurden die zu erstattenden Detektivkosten gekürzt. Weiterhin wurden die übrigen einzelnen Positionen der zu erstattenden Detektivkosten geprüft. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Juli 2010

    OLG Koblenz, Urteil vom 22.04.2010, Az. 2 U 352/09
    § 307 BGB

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Vertragshändlervertrag bei Nichterreichen bestimmter Mindestumsätze nicht außerordentlich (fristlos) gekündigt werden kann. Eine ordentliche Kündigung hielt der Senat hingegen für unbedenklich. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Beschluss vom 08.03.2010, Az. 9 U 1283/09
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 357 Abs. 2 S. 3 BGB

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass dem Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechtes die Kosten der Rücksendung nur dann auferlegt werden können, wenn hierüber eine gesonderte vertragliche Vereinbarung geschlossen worden ist. Ein Hinweis innerhalb der Widerrufsbelehrung reiche hierzu nicht aus. Die Auferlegung von Rücksendekosten ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung stelle einen Wettbewerbsverstoß dar.
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  • veröffentlicht am 12. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Urteil vom 14.05.2009, Az. 14 W 286/09
    § 184 GVG

    Das OLG Koblenz hat darauf hingewiesen, dass der Rechtsanwalt, der eine ausländische Partei vor Gericht vertritt, seine Bevollmächtigung notfalls umfassend nachzuweisen hat.  Dieser Nachweis habe stufenweise bis hin zur Klägerin selbst (BGH NJW-RR 2002, 933; Vollkommer in Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 80 Rdnr. 8 ) gemäß § 184 GVG durch deutschsprachige Urkunden geführt werden müssen, insbesondere nachdem dies zuvor gerichtlich angemahnt worden sei. Die in italienisch gehaltenen Schriftstücke hätten nicht beachtet zu werden brauchen (Lückemann in Zöller, GVG, 27. Aufl., § 184 Rdnr. 4). (mehr …)

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