IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.11.2012, Az. 6 U 208/11
    Nr. 2300 RVG-VV, § 140 III MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass in markenrechtlichen Angelegenheiten die rechtsanwaltliche Regelgebühr nicht nur deshalb überschritten werden darf, weil es sich um Kennzeichenrecht handelt. Das Gericht stellte klar, dass Kennzeichenstreitsachen nicht von vornherein als überdurchschnittlich schwierig eingestuft werden könnten. Auch hier sei zwischen durchschnittlichen und den Durchschnitt übersteigenden Schwierigkeitsgraden zu unterscheiden. Dazu müsse im Einzelnen konkret vorgetragen werden, wenn eine höhere als die Regelgebühr verlangt werde, z.B. wenn der Rechtsanwalt auch zusätzlich patentanwaltstypische Aufgaben übernommen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Januar 2013

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2012, Az. 6 U 133/11
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es für den Nachweis einer Einwilligung des Verbrauchers in Werbeanrufe eines Telekommunikationsunternehmens für neue Telefontarife nicht ausreicht, dass der Verbraucher angibt, möglicherweise an einem Gewinnspiel teilgenommen und im Zuge dessen persönliche Daten angegeben zu haben. Könne der Werbende nicht eine konkrete und ihm ohne Zweifel zuzuordnende Einwilligung vorweisen, gelte diese als nicht erteilt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Januar 2013

    OLG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2012, Az. 3 W 72/12
    § 91 a ZPO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass im Falle einer verspäteten Erledigungserklärung die durch die Verspätung entstandenen Kosten durch den Verspäteten zu tragen sind. Vorliegend hatte der Antragsteller eine einstweilige Verfügung erwirkt, auf welche der Antragsgegner eine Unterlassungserklärung abgab, welche die Wiederholungsgefahr beseitigte. Der Antragsteller erklärte die Angelegenheit jedoch erst dann für erledigt, als der Antragsgegner Widerspruch einlegte. Die dadurch zusätzlich entstandenen Kosten habe der Antragsteller zu tragen, da er die Erledigung ohne Not auch früher hätte erklärten können. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Dezember 2012

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.12.2012, Az. 6 U 230/12
    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO,
    § 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Klageantrag über einen Unterlassungsanspruch, der sich auf die Erstbegehungsgefahr einer angekündigten Folgehandlung begründet, grundsätzlich dem Bestimmtheitsgebot genügt, wenn er sich in der Formulierung an der Handlung orientiert, aus der sich die Erstbegehungsgefahr ergibt (hier: Werbeanzeige, die potentiellen Anzeigenkunden verbotene, getarnte Werbung verspricht). Es müsse dann jedoch im Vollstreckungsverfahren der Tenor des Unterlassungsurteils entsprechend eng ausgelegt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 15.11.2012, Az. 29 U 1481/12
    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, § 823 Abs. 1 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale, „Abofallenbetreibern das Handwerk zu legen“, indem man Banken zu der Kündigung von Konten der Abofallen-Betreiber auffordert, von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Der Aufruf (Wortlaut im Volltext unten) sei geeignet, dem von der Antragsgegnerin bekämpften Missstand zu begegnen, da der erwünschte Erfolg durch die Maßnahme gefördert werden könne. Eine Unverhältsnismäßigkeit liege nicht vor und die Antragsgegnerin verfolge auch keine eigenen wirtschaftlichen Interessen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. Dezember 2012

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2012, Az. I-20 U 122/11
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Buchhalterin, die Buchhaltungsdienstleistungen erbringt, nicht mit dem Begriff „Buchführungsbüro“ werben darf. Durch die Benutzung dieses Begriffs werde dem angesprochenen Verkehrskreis suggeriert, dass dort u.a. auch uneingeschränkte Hilfeleistungen in Steuersachen angeboten und erbracht würden, welche in den Bereich „Buchführung“ fielen. Dies sei tatsächlich jedoch nicht der Fall, da bestimmte Tätigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz nicht von einer Buchhalterin ausgeführt werden dürften. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Dezember 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.12.2012, Az. 6 U 92/11
    § 133 BGB, § 157 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, die beinhaltet, ein bestimmtes Bild in Zukunft nicht mehr (über das Internet) öffentlich zugänglich zu machen, auch dann vorliegt, wenn das streitgegenständliche Bild weiterhin unter derselben Internet-Adresse zu finden ist und nur eine Verlinkung gelöscht wurde. Um eine Unterlassungserklärung wie die oben genannte zu erfüllen, müsse ein Bild demnach immer vollständig vom Server gelöscht werden. Ähnlich entschieden bereits das LG Leipzig (hier), das LG Hamburg (hier), das LG Halle (hier) und auch das OLG Karlsruhe selbst (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Az. 6 U 53/12 – nicht rechtskräftig
    § 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 28 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Fernseh-Werbung für Fruchtgummi, in welcher angekündigt wird, dass man beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von ca. je 1 € die Originaleinkaufsbelege einsenden und so die Chance erlangen könne, einen von 100 „Goldbärenbarren“ im Wert von 5.000 € zu gewinnen, wettbewerbswidrig ist, weil darin eine unzulässige Kopplung von Warenabsatz und Gewinnspiel liegt. Die Werbung richte sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die besonders schutzbedürftig seien. Für die Beurteilung der Unlauterkeit komme es auf den Einzelfall an; hier liege sie vor, da Minderjährigen eine unrealistische Korrelation von Mehreinkauf und Gewinnchance vorgespiegelt werde und sie dadurch zu einem Kauf über Bedarf angeregt würden. Zitat:

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  • veröffentlicht am 10. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 29.09.2009, Az. 4 U 102/09
    Art. 15 Abs. 1 GGV, § 14 Abs. 1 GGV

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Mitarbeit an einem Design (hier: Roller), die sich auf die rein technische Ebene beschränkt, nicht zu einer Mitinhaberschaft am später angemeldeten Geschmacksmuster führt. Vorliegend habe die Beklagte eigene Vorstellungen insbesondere im Hinblick auf die technischen Bedienungsteile in die gestalterische Entwicklung im Hinblick auf Machbarkeit und Marktgängigkeit der Modelle eingebracht. Dies genüge jedoch nicht für die Annahme eines wesentlichen Gestaltungsbeitrags. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Dezember 2012

    OLG Hamm, Urteil vom 30.08.2012, Az. I-4 U 59/12
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 5 UWG, § 5 a Abs. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung für einen Staubsauger mit den Wendungen „Der … ist Produkt des Jahres 2010“ und „Der … wurde in einer repräsentativen Befragung unter 10.000 deutschen Verbrauchern im März 2010 zum „Produkt des Jahres“ gewählt“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn die Umstände dieser Befragung nicht offen gelegt werden. Der Verbraucher müsse bestimmte Grundinformationen über den Veranstalter der Wahl und die Art und Auswahl der ausgezeichneten Produkte erhalten, um einschätzen zu können, was sich hinter dieser Werbeaussage verberge. Vorliegend sei nicht einmal der Veranstalter der Wahl angegeben worden. Zitat:

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