Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- VG Ansbach: Die Verwendung von sog. Dash-Cams in Pkws verstößt gegen das Datenschutzrechtveröffentlicht am 16. Oktober 2014
VG Ansbach, Urteil vom 12.08.2014, Az. AN 4 K 13.01634 – nicht rechtskräftig
§ 38 Abs 5 BDSG, § 27 BDSG, § 6b BDSGDas VG Ansbach hat entschieden, dass der Betrieb einer On-Board-Kamera (sog. Dash-Cam) in einem Pkw grundsätzlich gegen das Datenschutzrecht verstößt. Im vorliegenden Fall wurde allerdings wegen fallspezifischer Besonderheiten (fehlerhafte Ermessensausübung) der Verwaltungsakt einer Datenschutzbehörde aufgehoben, welche einem Pkw-Fahrer die Verwendung einer solchen Videokamera untersagt hatte. Im Verbotsbescheid sei die genaue Marken- und Typen-Bezeichnung der von dem klagenden Autofahrer verwendeten Dash-Cam nicht genannt worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)