Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamm: Urheberrechtsverletzung durch Internet-Veröffentlichung eines Sammelwerks in Einzelteilenveröffentlicht am 26. August 2015
OLG Hamm, Urteil vom 26.02.2008, Az. 4 U 157/07
§ 4 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG, § 101 a UrhGDas OLG Hamm hat entschieden, dass die Verletzung des Urheberrechts des Herausgebers an einem Sammelwerk (Sammlung von Zeitschriften mit wissenschaftlichen Artikeln) vorliegt, wenn diese Artikel durch einen Verlag in einer Datenbank zusammengefasst und über ein Internetportal veröffentlicht werden, ohne dass eine Online-Veröffentlichung ursprünglich vereinbart war. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Auch zufällig im Hintergrund abgebildete Urlauber haben Unterlassungsanspruch gegen Zeitung, die auf dem Foto eigentlich nur einen Prominenten zeigen willveröffentlicht am 24. Juni 2015
BGH, Urteil vom 21.04.2015, Az. VI ZR 245/14
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass identifizierbare, nicht-prominente Personen, die sich zufällig in der Nähe eines Prominenten bei dessen Ablichtung durch einen Paparazzo befinden, grundsätzlich Anspruch auf Unterlassung der Bildveröffentlichung haben. Die Abgebildete hätte durch Verpixelung oder Augenbalken unkenntlich gemacht werden müssen. Eine dadurch entstehende „Störung der Atmosphäre“ mochte der Senat nicht erkennen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Bei Online-Veröffentlichung eines Berichts ist Reduzierung des Streitwerts üblichveröffentlicht am 14. Juni 2009
LG Berlin, Urteil vom 19.03.2009, Az. 27 O 1234/08
§ 3 ZPODas LG Berlin hat in diesem aktuellen Urteil kurz und knapp darauf hingewiesen, dass nicht nur das Landgericht, sondern auch das Kammergericht bei rechtswidrigen Online-Veröffentlichungen nur „etwa ein Drittel des Werts einer im Übrigen vergleichbaren Print- Veröffentlichung für angemessen (vgl. KG, Beschluss vom 27.07.2004, 9 W 70/04)“ hält. Möglicherweise ist man in Berlin der Ansicht, dass eine Falschnachricht oder kompromittierende Abbildung eines Prominenten im Onlinebereich weitaus weniger schwer wiegt als im Printbereich.