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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Mai 2010

    OLG Hamm, Beschluss vom 10.05.2010, Az. I-4 W 48/10
    §§
    8, 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EinhZeitG; § 1 Abs. 1 EinVO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass beim Verkauf von digitalen Bilderrahmen und MP3-Spielern eine Größenangabe in Zoll bei fehlender Angabe in cm nicht wettbewerbswidrig ist. Zwar stelle diese Auszeichnung einen Verstoß gegen das Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung dar, da nach dessen Vorschriften Größenangaben im geschäftlichen Verkehr nach den gesetzlichen Einheiten anzugeben sind. Danach sind Längenmaße in Metern anzugeben. Der einschlägige Markt sei mit der Maßeinheit Zoll, die ebenso eine Vergleichbarkeit der Größen ermögliche, überaus vertraut, so dass der Verbrau­cher auch einen zutreffenden Überblick über die wesentlichen Angaben des Pro­dukts, sprich vor allem die Größe, erhalte. Daher sei in diesem besonderen Fall derzeit eine spürbare Beeinträchtigung der Interessen der maßgeblichen Markt­teilnehmer ausnahmsweise zu verneinen. Das OLG Hamm bestätigte einen Beschluss des LG Bochum.

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  • veröffentlicht am 21. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 13.04.2010, Az. 5 W 65/10
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass bei einer getrennten Abmahnung des gleichen Wettbewerbsverstoßes bei eBay und im Onlineshop ein Fall von rechtsmissbräuchlicher Mehrfachverfolgung vorliegt und zwar auch dann, wenn der Verfahrensbevollmächtigte der Anspruchstellerin sich mit dem Onlineshop des Antragsgegners erst nach der Versendung der Abmahnung zum eBay-Angebot näher befasst hat. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Mai 2010

    KG Berlin, Beschluss vom 13.04.2010, Az. 5 W 65/10
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das KG Berlin hat darauf hingewiesen, dass eine wettbewerbsrechtliche Gegenabmahnung – als Antwort auf eine andere wettbewerbsrechtliche Abmahnung – zwar grundsätzlich zulässig ist, ihr jedoch als sog. „Retourkutsche“ gewisse Bedenken entgegenstünden, so dass eine besonders kostenschonende Verfahrensweise des „Retourkutschers“ erforderlich sei. Im Einzelnen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach einer eigenen Pressemitteilung bietet PayPal seit dem 27.04.2010 seinen Käuferschutz auch für Onlineshops, also außerhalb der Internethandelsplattform eBay an. Die Nachricht ist kurz und bündig: Komme die Ware nicht an, komme PayPal für die Kosten auf. Für den Kunden ist dieser Dienst zwar stets kostenlos. Die Krux an diesem verheißungsvollen Sicherheitsnetz zeigt sich dann aber auf Seiten des Shopbetreibers: Zu beanstanden ist der eher „beliebige“ Umgang PayPals mit dem bei PayPal verbuchten Vermögen der Onlinehändler, die diesen Dienst in ihr Onlineangebot integrieren wollen. Auch administrative Umständlichkeiten belasten den Händler: Er muss, will er PayPal nutzen, stets einen Versandbeleg bereithalten, da PayPal ansonten die Zahlung vom Verkäufer zurückfordert, wenn der Kunde eine ausgebliebene Lieferung reklamiert. In der Folge ist es dem Händler faktisch verwehrt, preiswertere Versandformen ohne Versandbeleg zu nutzen (heise).

  • veröffentlicht am 14. Mai 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Arnsberg, Beschluss vom 14.04.2010, Az. I-9 O 26/10
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; §§ 307 ff. BGB

    Das LG Arnsberg hat entschieden, dass die bei eBay verwendete Erklärung „Ware, die am Lager ist, kommt i.d.R. innerhalb von spätestens 2 Tagen zum Versand“ wettbewerbswidrig ist. Es wurde ein nicht näher erläuterter Verstoß gegen die §§ 307 ff. BGB (AGB-Recht) angenommen, wobei mehrere Argumentationen den Wettbewerbsverstoß stützen würden. Bemerkenswert ist, dass das LG Arnsberg für sieben Wettbewerbsverstöße einen Gesamtstreitwert von 15.000,00 EUR annahm; dies entspricht einem Streitwert von lediglich bis zu 2.500,00 EUR je Verstoß.

  • veröffentlicht am 7. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie SPD-Fraktion im Bundestag fragt sich jetzt auch schon, ob der Abmahnzug in dieser Bundesrepublik zuviel Geschwindigkeit aufgenommen hat. Während die Regierung sich unfähig zeigt, die neue (gesetzliche) Widerrufsbelehrung mit der aktuellen europäischen Rechtsprechung zu harmonisieren, nimmt die SPD das arg emotionsgeladene Thema Abmahnwahn zeitgerecht auf, um noch etwas Wahlkampfstimmung zu betreiben. Zu hoffen bleibt, dass die Politik den Ernst der Lage erkannt hat und fähig ist, Abhilfe zu schaffen. Hier ist sie also, die „Kleine Anfrage“: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. April 2010

    Eine in der Geschichte der Internethandelsplattformen (eBay, Amazon & Co.) wohl einmalige Reaktion zeigt dem Vernehmen nach die Yatego GmbH. Sie hat nach Auskunft des Journalisten Axel Gronen die Relexim Ltd. vom Handel bei Yatego ausgeschlossen, nachdem sich diese übermäßig am Abmahnwesen ergötzte. Die Angebote der Ltd. werden demnach sukzessive gelöscht.

  • veröffentlicht am 9. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Saarbrücken, Hinweisbeschluss vom 03.03.2010, Az. 1 U 621/09-167
    §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 2 ElektroG

    Das OLG Saarbrücken hat in einem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass der Verstoß gegen das Elektro- und Elektronikgesetz nicht von wettbewerbsrechtlicher Relevanz ist. Nachdem das LG Saarbrücken bereits den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen hatte (Urteil vom 02.12.2009, Az. 7 O 204/09), schloss sich der Senat dem nun an und erklärte, dass auch er in der unterlassenen Registrierung einer Marke bei der EAR-Stiftung keine wettbewerbsrechtliche Relevanz feststellen könne. Es sei nicht ersichtlich, wodurch Mitbewerber eines Unternehmens, das die Markenregistrierungspflicht verletzte, Wettbewerbsnachteile erleiden solle.

  • veröffentlicht am 8. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 21.01.2010, Az. 4 U 168/09
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Abmahnende nicht verpflichtet ist, bei einer Abmahnung das Internetangebot des Wettbewerbers vollständig auf Wettbewerbsverstöße zu untersuchen und sämtliche vorhandenen Wettbewerbsverstöße abzumahnen. Insoweit gebe es keine Beobachtungs- oder Untersuchungspflicht. Wenn der weitere Wettbewerbsverstoß zwar vorgelegen habe, aber von ihr zunächst nicht entdeckt worden sei, sei die Antragstellerin nicht gehindert gewesen, den bei einer Kontrolle des weiteren Verhaltens erstmals festgestellten weiteren Verstoß im Rahmen der erforderlichen allgemeinen Informationspflichten erneut abzumahnen. In diesem Fall komme es für eine etwaige Widerlegung der Dringlichkeit nur auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Kenntnisnahme von dem nunmehr entdeckten Verstoß an. Selbst wenn man im Gleichklang mit der geänderten Rechtslage in Zusammenhang mit der Kenntnis im Rahmen der Verjährungsproblematik davon ausginge, dass auch ein Fall einer grob fahrlässigen Unkenntnis genügen würde (vgl. dazu Ahrens/Schmukle, Der Wettbewerbsprozeß, 6. Auflage, Kap 45 Rdn. 19 ff., 22), läge ein solcher Fall hier aus den oben genannten Gründen nicht vor. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 75/08
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe „Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer“ Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise im Sinne von §§ 3 und 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint. Die Klägerin hatte die Werbung als wettbewerbswidrig beanstandet, weil die Preisvergünstigung nur am Tag des Erscheinens der Werbung gewährt worden sei, mit der Folge, dass jedenfalls berufstätigen Verbrauchern ein Preisvergleich aufgrund des von der Werbung erzeugten Zeitdrucks nicht mehr möglich gewesen sei. Dem folgte der BGH nicht. (mehr …)

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