IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Oktober 2014

    BGH, Urteil vom 18.09.2014, Az. I ZR 34/12
    Nr. 28 Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG, § 4 Nr. 1 und 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Werbung „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ‘Etwas‘“ im Rahmen eines Onlinespiels, welche Kinder zum kostenpflichtigen Erwerb von virtuellen Spielgegenständen animieren soll, unzulässig ist. Es handele sich um eine direkte Aufforderung zum Kauf bestimmter Waren und spreche Kinder direkt an (duzen, kindertypische Sprache), was wettbewerbswidrig sei. Durch diese Entscheidung wurde das vorherige Versäumnisurteil (hier) bestätigt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Februar 2014

    BGH, Versäumnisurteil vom 17.07.2013, Az. I ZR 34/12
    Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Werbung im Rahmen eines Onlinespiels „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ‘Etwas‘ „, die Kinder zum kostenpflichtigen Erwerb von virtuellen Spielgegenständen animieren soll, unzulässig ist. Erwerb und Bezahlung seien über Kreditkarte auf Guthabenbasis oder einfach per SMS möglich. Es handele sich um eine direkte Aufforderung zum Kauf bestimmter Waren und spreche Kinder direkt an, was wettbewerbswidrig sei. Gegen das vorstehende Versäumnisurteil wurde Einspruch eingelegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Augsburg, Urteil vom 20.10.2010, Az. [unveröffentlicht]
    § 303a StGB

    Das AG Augsburg hat einen 16-Jährigen Teilnehmer des Online-Rollenspiels „Metin 2“ wegen unbefugter Datenveränderung zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und 1.000 EUR Schadensersatz verurteilt, nachdem er den Avataren zweier anderer Teilnehmer des Rollenspiels „überlebenswichtige“ Rüstungsgegenstände gestohlen hatte. Bei dem Massively Multiplayer Online-Spiel handelt es sich um ein sog. Free-to-play-Game, also ein Rollenspiel, bei dem die Teilnehmer keine monatlichen Abonnement-Gebühren zahlen, zur Beschleunigung des Spielfortschritts aber in sog. Item-Shops z.B. Rüstungsgegenstände für reale Euros kaufen können. Es soll nach Auffassung der Augsburger Zeitung das erste Mal gewesen sein, dass es in Deutschland wegen Diebstahls von virtuellen Gegenständen in einem Online-Rollenspiel zu einem realen Prozess kam. Übrigens: (mehr …)

I