IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 14.01.2010, Az. I ZR 88/08
    § 14 Abs. 2 MarkenG

    Der BGH hat aktuell entschieden, dass Hersteller von Spielzeugmodellautos auch die (Bild-)Marke des Herstellers des Originals verwenden dürfen. Der beklagte Modellhersteller hatte ein funkgesteuertes Modell eines Opel Astra vertrieben, welches den bekannten Opel-Blitz am Kühlergrill trug. Darin liege nach Auffassung des Gerichts kein Verstoß gegen die Markenrechte des Rechtsinhabers, da die Hauptfunktion der Marke – nämlich auf die Herkunft eines Produkts hinzuweisen – nicht beeinträchtigt werde. Der BGH ging davon aus, dass der Verkehr die auf einem verkleinerten Abbild eines großen Originalfahrzeugs an der richtigen Stelle angebrachte Marke als einen Teil des Modellfahrzeugs betrachte und keine Rückschlüsse auf den Hersteller dieses Modells ziehe. Er werde ebenfalls keine Betrachtungen über besondere wirtschaftliche oder lizenzrechtliche Beziehungen zwischen Modellhersteller und Originalhersteller anstellen, sondern die Abbildung der Marke lediglich als nachgebildetes Detail der Wirklichkeit verstehen (JavaScript-Link: Pressemitteilung BGH).

  • veröffentlicht am 11. März 2009

    Der in die Krise geratene Rüsselsheimer Autokonzern Opel lässt über den eBay-Mitgliedsaccount „opel-collection“ für sich in die Offensive gehen. Dort bietet das Unternehmen laut einer Meldung von onlinemarktplatz.de erstmalig Merchandising-Artikel an (JavaScript-Link: onlinemarktplatz.de). In diesem eBay-Shop angekommen erblickt unser kundiges Auge schon den ersten Wettbewerbsverstoß, so dass dieser Shop nicht als Maßstab für den mitlesenden Existenzgründer dienen sollte. Aber wer würde Opel in diesen Zeiten böse kommen wollen? Es ist zu vermuten, dass auf dem Account später Ersatzteile folgen, möglicherweise auch der in letzter Sekunde abgesprungene Finanz-Investor. Vergeblich wird man allerdings auf die Patente von Opel warten. Die sollen zum großen Teil zur weltweiten Auswertung in Detroit bei der Muttergesellschaft General Motors liegen, worüber sich ein in die Anonymität flüchtender Mitarbeiter des deutschen Unternehmens bitterlich beklagt (JavaScript-Link: Welt). Rettet Opel? Möglicherweise ein Trugschluss, wenn das Geld ungeschmälert an den in Deutschland tätigen Opel-Mitarbeitern vorbei ins nordamerikanische Ausland fließt, um dort einer vielleicht sterbenskranken Mutter ins Grab zu folgen. Egal. Wir sagen: Kauft bei eBay Opelware ein! Denn wer Opel rettet, rettet auch das kränkelnde eBay (Link: eBay Umsatz 2008). Und wer wollte ohne eBay sein? Wir nicht.

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