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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. August 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 24.07.2012, Az. 406 HK O 101/12 – nicht rechtskräftig
    § 11 Abs. 1 Nr. 13 HWG

    Das LG Hamburg hat nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Verlosung einer Augenlaser-Operation wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz rechtswidrig ist. Vorliegend hatte die Betreiberin einer Klinikgruppe auf Facebook verkündet: „Wir suchen den originellsten Spruch! … Sende uns den besten Grund für eine Lasik. … Und sahne eine iLASIK im Wert von 3.000 € ab.“. Das Gericht stellte klar, dass die Entscheidung zur Durchführung einer Operation nicht von unsachlichen Einflüssen wie z.B. Preisausschreiben abhängig gemacht werden sollte, da jede Operation mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden sei.

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