Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OVG Nordrhein-Westfalen: Pressefotograf hat kein Recht auf eigene Fotoaufnahmen bei Opernpremiereveröffentlicht am 14. März 2013
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.03.2013, Az. 5 A 1293/11
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Pressefotograf keinen Anspruch auf eine Erlaubnis hat, Fotos bei Opernpremieren anfertigen zu dürfen. Aus presserechtlichen Vorschriften ergebe sich kein Recht für Journalisten, eigene Bilder anzufertigen. Die Oper Köln sei zwar grundsätzlich zur Auskunftserteilung auf konkrete Anfragen der Presse verpflichtet, jedoch stehe die Art und Weise der Auskunftserteilung in ihrem Ermessen (z.B. Mitteilung von Fakten zur Inszenierung und Zurverfügungstellung von eigenem Bildmaterial). Zur Pressemitteilung des OVG: