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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Oktober 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Berlin, Urteil vom 07.05.2014, Az. VG 1 K 253.12
    § 28 BDSG, § 38 BDSG

    Das VG Berlin hat entschieden (wir berichteten hier), dass die telefonische Einholung der Einwilligung eines Verbrauchers in zukünftige Werbung anlässlich einer Zufriedenheitsabfrage eines Verlages rechtswidrig ist und untersagte diese Praxis. Konkret ging es um die Anfrage eines Callcenter-Mitarbeiters: Darf ich oder ein netter Kollege von … Sie noch einmal telefonisch oder auch per E-Mail oder SMS ansprechen, sobald wir wieder ein besonders schönes Medienangebot für Sie haben?“ Es handele sich dabei um eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten. Ähnlich entschieden hat dies bereits zweifach das OLG Köln unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten (hier und hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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