Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Das Double-opt-in-Prinzip ist bei der Einholung einer Einwilligung in Werbeanrufe NICHT ausreichend / Einwilligung per E-Mailveröffentlicht am 15. Februar 2011
BGH, Urteil vom 10.02.2011, Az. I ZR 164/09
§§ 3; 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass zum Nachweis der Einwilligung in Werbeanrufe (nicht Werbe-Mails oder -Faxnachrichten!) das landläufig verwendete Double-Opt-in-Verfahren nicht ausreicht. Aus der Pressemitteilung Nr. 29/2011 des BGH: „Im Streitfall hatte … [die Beklagte] das Einverständnis der angerufenen Verbraucher nicht nachgewiesen. Für diesen Nachweis kommt insbesondere der Ausdruck einer E-Mail des angerufenen Verbrauchers in Betracht, in der er sich ausdrücklich mit der Werbung einverstanden erklärt. Die Speicherung der entsprechenden E-Mail ist dem Werbenden ohne weiteres möglich und zumutbar. Diesen Nachweis hat die [Beklagte] nicht geführt, sondern sich nur allgemein auf die Einhaltung des Double-Opt-In-Verfahrens berufen. Dieses elektronisch durchgeführte Double-Opt-In-Verfahren ist von vornherein ungeeignet, um ein Einverständnis von Verbrauchern mit Werbeanrufen zu belegen. Zwar kann bei Vorlage der dabei angeforderten elektronischen Bestätigung angenommen werden, dass der – die Einwilligung in Werbeanrufe enthaltende – Teilnahmeantrag für das Online-Gewinnspiel tatsächlich von der angegebenen E-Mail-Adresse stammt. Damit ist aber nicht sichergestellt, dass es sich bei der angegebenen Telefonnummer tatsächlich um den Anschluss des Absenders der Bestätigungs-E-Mail handelt. Es kann zahlreiche Gründe für die versehentliche oder vorsätzliche Eintragung einer falschen Telefonnummer geben. Das Gesetz verlangt aber zwingend, dass der konkret angerufene Teilnehmer vor dem Werbeanruf ausdrücklich sein Einverständnis erklärt hat.„
- LG Leipzig: Bei Online-Flugbuchungen muss bereits die Buchungsmaske auf Zusatzgebühren hinweisenveröffentlicht am 27. April 2010
LG Leipzig, Urteil vom 19.03.2010, Az. 02HK O 1900/09
§ 4 Nr. 11 UWG; Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. d EU-LuftverkehrsdiensteVODas LG Leipzig hat entschieden, dass bei einem Angebot, einen Flug online zu buchen, bereits in der Buchungsmaske Preisklarheit bestehen muss und dem Verbraucher nicht aus dem Flug notwendigerweise resultierende Gebühren zwangsweise auferlegt werden dürfen. Das Gericht wertete sowohl die fehlende Einberechnung einer „Servicegebühr“ in den Reisepreis als auch die Vorauswahl von „fakultativen Zusatzkosten“ wie einer Reiseversicherung als Verstoß gegen die seit November 2008 gültigen EU-Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen (Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. d VO (EG) 1008/2008 – EU-LuftverkehrsdiensteVO) und zugleich als Verletzung des deutschen Wettbewerbsrechts. Zum Wortlaut der europäischen Vorschrift: (mehr …)
- LG Essen: Zum Rechtsanwalt als geplagtem Adressaten von Werbe-E-Mailsveröffentlicht am 21. Juli 2009
LG Essen, Urteil vom 20.04.2009, Az. 4 O 368/08
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGBDas LG hat entschieden, dass eine Gesellschaft, die einen Newsletter-Versand ohne sog. Double-Opt-in anbietet, selbst als Störerin in Anspruch genommen werden kann, wenn Dritte durch das Fehlen des Double-Opt-ins ohne Wissen und Wollen in den Newsletter-Versand aufgenommen werden können. Beim Double-Opt-in wird dem zukünftigen Adressaten nach Eintragung seiner Adresse in eine Liste zunächst eine E-Mail zugesandt, auf der ein Link zu aktivieren ist, dass der Adressat mit dem Empfang des Newsletters einverstanden ist. Das sog. Single-Opt-in-Verfahren, bei dem der Empfänger durch einmalige Eintragung in die Abonnentenliste des Versenders dem Empfang von E-Mails zustimmt, sei nicht geeignet ist, die Störereigenschaft zu beseitigen.
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