Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Auf Groupon darf für ästhetische Faltenbehandlung nicht mit einem „Originalpreis“ (ab erster Veröffentlichung der Werbung) geworben werdenveröffentlicht am 17. August 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2015, Az. 38 O 32/15
§ 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 1 Abs. 6 PAngVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei einer medizinischen Behandlung (hier: ästhetische Faltenbehandlung / „Lifting“) auf der Rabattplattform Groupon nicht mit einem „Originalpreis“ geworben werden darf, und zwar auch dann nicht, wenn diese Werbung mit einem Zusatz verbunden ist „Der Rabatt bezieht sich auf den Originalpreis zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung der Werbung“. Es liege eine Irreführung über die Bepreisung vor, so die Kammer. (mehr …)