Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Zur irreführenden Bewerbung von Heilmittelbehandlungen mittels Anwendungsgebietenveröffentlicht am 19. Januar 2016
KG Berlin, Urteil vom 19.06.2015, Az. 5 U 120/13
§ 3 S. 1 HWG, § 3 S. 2 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bewerbung einer Osteopathie-Behandlung mit einer Fülle von Anwendungsgebieten irreführend ist, da diese nicht wissenschaftlich abgesichert seien. Bei gesundheitsbezogener Werbung seien besonders strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit einer Werbeaussage zu stellen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Düsseldorf: Osteopathie durch einen Physiotherapeuten darf nur mit Heilpraktiker-Erlaubnis ausgeübt werdenveröffentlicht am 5. Oktober 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2015, Az. I-20 U 236/13
§ 4 Nr. 11 UWG; § 1 HeilPrGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Physiotherapeut die Ausübung von Osteopathie nur dann bewerben darf, wenn er die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG) besitzt. Anderenfalls verhalte er sich wettbewerbswidrig. Die Erlaubnis zur Ausübung der Physiotherapie gemäß § 1 Abs. 1 MPhG genüge nicht, da die entsprechende Ausbildung keine Osteopathie umfasse. Zum Volltext der Entscheidung hier.