IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 19.04.2012, Az. C-523/10
    Art. 5 Nr. 3 EU-VO Nr. 44/2001

    Der EuGH hat entschieden, dass auch bei Google AdWords-Werbung, welche die Markenrechte eines anderen verletzt, der sog. fliegende Gerichtsstand gilt. Der EuGH wählte hierzu folgenden volksnahen Duktus: „Art. 5 Nr. 3 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass in einem Rechtsstreit über die Verletzung einer in einem Mitgliedstaat eingetragenen Marke, die dadurch begangen worden sein soll, dass ein Werbender auf der Website einer Suchmaschine, die unter der Top-Level-Domain eines anderen Mitgliedstaats betrieben wird, ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort verwendet hat, die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die Marke eingetragen ist, oder die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem der Werbende niedergelassen ist, angerufen werden können.Bemerkung: Zu Beginn seiner Promotion erhielt der Verfasser dieses Artikels von seinem Doktorvater eine betagte kleine Stilfibel, welche sinngemäß mit der Empfehlung begann: „Schreiben Sie kurze Sätze. Wenn Sie am Ende Ihres Satzes nicht mehr wissen, was Sie am Anfang geschrieben haben, war der Satz nicht kurz.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 08.05.2012, Az. VI ZR 217/08
    Art. 5 Nr. 3 EuGVVO

    Der BGH hat nach Vorlage an den EuGH (s. hier) entschieden, dass ein deutsches Gericht international zuständig ist für Fragen des Persönlichkeitsrechts, wenn sich der Mittelpunkt der klägerischen Interessen in Deutschland befindet. Vorliegend verlangte der in Deutschland ansässige Kläger von einem österreichischen Medienunternehmen die Unterlassung bestimmter Internetveröffentlichungen (Bericht über Straftaten und Verurteilung unter voller Namensnennung), die ihn nach seiner Ansicht in seinen Rechten verletzten. Es sei darüber hinaus deutsches Recht anwendbar, da der Erfolg der Handlung (Störung der Achtung des Klägers) ebenfalls in Deutschland liege. Im Ergebnis wurde die Klage jedoch abgewiesen, weil der Senat das Recht des Medienunternehmens auf Meinungsfreiheit gegenüber den Rechten des Klägers als überwiegend beurteilte.

  • veröffentlicht am 15. März 2011

    OGH, Urteil vom 11.03.2010, Az. 4 Ob 195/09
    Art. 9 Abs. 1 Marken-RL

    Der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden (Zum Volltext der Entscheidung s. unten), dass ein Urheber seine Urheberrechte nicht durch die unterlassene Unterbindung der widerrechtlichen Nutzung seines Werks durch Dritte verwirken kann. Die Zustimmung eines Architekten, dass das Bauwerk (hier: das Hundertwasser-Haus in Wien) ohne sein Mitwirken fertig gestellt werden dürfe, sei kein konkludenter Verzicht auf seine Rechte als Miturheber. Für das österreichische Urheberrecht werde die Verwirkung von Lehre und Rechtsprechung nicht anerkannt. Zunächst sei davon auszugehen, dass die Marken-RL, deren analoge Anwendung die Beklagte begehrte, eine markenrechtliche Sondernorm sei, die keinen Geltungsbereich für andere Rechtsbereiche beanspruche. Dazu komme dass Art. 9 Abs. 1 Marken-RL den Investitionsschutz desjenigen bezwecke, der durch fünf Jahre hindurch für sein Kennzeichen („jüngere Marke“) auf dem Markt einen Bekanntheitsgrad erworben habe, wobei durch die Verletzungshandlung ein potentielles neues Kennzeichenrecht (bedingt durch die fünfjährige Duldung) entstanden sei. Diese Wertung könne auf einen Verletzer fremder Urheberrechte nicht ohne weiteres übertragen werden, weil durch die Verletzungshandlung (hier zB: Vervielfältigung auf Postkarten und Textilien) noch kein eigenes Urheberrecht des Verletzers begründet werde, das unter dem Gesichtspunkt des Investitionsschutzes schutzwürdig wäre. Zu berücksichtigen sei schließlich, dass eine gemeinschaftsweite Harmonisierung des Urheberpersönlichkeitsrechts noch nicht erfolgt sei und dass der österreichische Gesetzgeber keine Verwirkungsnorm im UrhG geschaffen habe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBei verschiedenen ausländischen eBay-Plattformen, u.a. eBay Österreich ist unlängst das neue Angebotsformat „Angebot mit mehreren Varianten“ vorgestellt worden (JavaScript-Link: eBay). eBay beschreibt das Angebotsformat wie folgt: „Stellen Sie mehrere Artikel mit unterschiedlichen Größen und Farben in nur einem Angebot zusammen und präsentieren Sie Ihren Kunden Ihre ganze Auswahl auf einen Blick. Legen Sie für jede Variante einen Preis fest und verkaufen Sie alle Größen und Farben für eine einzige Angebotsgebühr. Mit diesem neuen Angebotsformat machen Sie es Ihren Kunden leicht, immer genau den Artikel zu finden, den sie suchen.“

  • veröffentlicht am 15. November 2008

    „Das Institut Marketagent hat im Auftrag von eBay 500 Österreicher/innen zwischen 20 und 59 Jahren zu ihren diesjährigen Weihnachtseinkäufen befragt. Demnach wird das Internet eine immer bedeutsamere Quelle für Weihnachtsgeschenke. So werden auf den Online-Handel Weihnachten 2008 etwa 320 Millionen Euro entfallen.  … Während der stationäre Handel mit Umsatzeinbußen im Weihnachtsgeschäft rechnet, zeigt sich im Internet eine andere Entwicklung. Die Umfrage ergab, dass 23,6% der Internet-Käufer im Jahr 2008 mehr für Weihnachtsgeschenke im Internet ausgeben als noch im Jahr zuvor.“ berichtet onlinemarktplatz.de

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