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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 75/14
    § 85 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 97 UrhG; § 286 Abs. 1 ZPO, § 287 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die tatsächliche Vermutung für die Täterschaft eines Anschlussinhabers bezüglich der Begehung illegalen Filesharings nicht durch die pauschale Behauptung einer theoretischen Zugriffmöglichkeit von im Haushalt lebenden Dritten auf den Internetanschluss entkräftet werden kann. Es müsse eine Nutzung konkret zum Verletzungszeitpunkt dargelegt werden sowie der Versuch, durch eigene Nachforschungen Erkenntnisse zur möglichen Täterschaft eines Mitnutzers zu erlangen. Im vorliegenden Fall sei die Darstellung des Beklagten sehr vage geblieben, zumal zunächst ein Familienurlaub aller Anschlussnutzer behauptet wurde, der jedoch nicht nachgewiesen werden konnte. Einlassungen zur konkreten Nutzungsmöglichkeit von Ehefrau und Kindern blieben aus. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 16. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 7/14
    § 85 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 97 UrhG; § 670 BGB, § 832 Abs. 1 BGB; § 287 ZPO, § 383 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, § 448 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass Eltern ihre minderjährigen Kinder bei der Internetnutzung beaufsichtigen müssen, um z.B. Urheberrechtsverletzungen durch Nutzung von Tauschbörsen zu verhindern. Dazu genüge es in der Regel jedoch, dass das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt und die Teilnahme daran verboten werde. Allgemeine Belehrungen zu „ordentlichem Verhalten“ seien jedoch nicht ausreichend. Komme es auf Grund der Verletzung von Aufsichtspflichten zu Urheberrechtsverletzungen, seien die Eltern dafür verantwortlich und zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den das Kind einem Dritten widerrechtlich zugefügt habe (§ 832 I 1 BGB). Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2015

    BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 19/14
    § 85 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 97 UrhG; § 670 BGB; § 286 Abs. 1 ZPO, § 287 ZPO, § 559 Abs. 1 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass der Eintrag eines Tonträgerherstellers als Lieferant eines Musikalbums in einer Katalogdatenbank (sog. „P-Vermerk“) ein erhebliches Indiz für die Inhaberschaft von Tonträgerherstellerrechten an den Titeln auf dem Album darstelle, welches nur durch konkrete Hinweise auf einen Falscheintrag entkräftet werden könne. Hinsichtlich der Nachweisbarkeit eines Filesharing-Verstoßes von einem bestimmten Anschluss (IP-Adresse) aus genüge es, wenn ein Ermittlungsvorgang durch Screenshots dokumentiert und durch einen Mitarbeiter des mit der Ermittlung beauftragen Unternehmens erläutert werde. Für eine Fehlzuordnung müssten wiederum konkrete Hinweise vorliegen, ein genereller Nachweis für Fehlerfreiheit seitens des Ermittlers sei nicht erforderlich. Die Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers könne nicht dadurch entkräftet werden, dass er zum Tatzeitpunkt nicht zu Hause war, wenn für diesen Zeitraum nicht die Zugriffsmöglichkeit anderer Personen bestanden habe. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 18. November 2015

    AG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2015, Az. 57 C 10602/14
    § 97 UrhG; § 167 ZPO; § 852 BGB

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Mahnbescheid, der kurz vor Ende der Verjährungsfrist zum Jahresende beantragt wird (05.12.2013) und dessen Zustellung sich auf Grund neuer Anschrift des Antragsgegners um mehr als einen Monat verzögert und nach dem Ende der Verjährungsfrist liegt (23.01.2014), die Verjährung nicht hemmt. Die Hemmungswirkung falle nicht auf den Antragszeitpunkt zurück, da eine Zustellung nicht „alsbald“ erfolgt ist. In Filesharing-Fällen, in denen häufig vor Beantragung des Mahnbescheids mehrere Jahre kein außergerichtlicher Kontakt zum Gegner bestand, sei der Antragsteller auch gehalten, eine vorherige Prüfung der Anschrift durchzuführen, da ein Umzug in einem Zeitraum von – wie vorliegend – drei Jahren nicht ungewöhnlich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2015

    LG Köln, Urteil vom 06.08.2015, Az. 14 S 2/15
    § 97 UrhG, § 97a UrhG, § 15 Abs. 2 UrhG, § 19 a UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass für das widerrechtliche Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Hörbuchs über ein Filesharing-Netzwerk ein Schadensersatz von 450,00 EUR angemessen ist. Auch der angenommene Unterlassungsstreitwert von 10.000,00 EUR als Grundlage der Gebührenbemessung sei nicht zu beanstanden. Die Vorinstanz hatte den Schadensersatz auf 25,00 EUR reduziert, weil der Tatbeitrag eines einzelnen Filesharing-Teilnehmers an der Verbreitung eines Werkes sehr gering sei. Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht nicht an, sondern hielt die Bemessung des Schadens nach der Methode der Lizenzanalogie für angezeigt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2015

    AG Düsseldorf, Urteil vom 29.07.2015, Az. 10 C 20/15
    § 97 Abs. 2 S.1 UrhG, § 97 a Abs. 1 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass es zur Erschütterung der Tätervermutung hinsichtlich des Anschlussinhabers in einem Filesharing-Prozess nicht genügt, wenn dieser vorträgt, welche Personen im Verletzungszeitraum ebenfalls Zugang zum Internetanschluss hatten. Er hätte das konkrete Nutzungsverhalten der weiteren Personen am Verletzungstag darlegen müssen sowie die Nutzungsgewohnheiten der einzelnen Nutzer bzw. deren Musikgeschmack, da hier ein Musikalbum streitgegenständlich war. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 9. Oktober 2015

    AG Koblenz, Urteil vom 19.02.2015, Az. 152 C 2936/14
    § 97 Abs. 1, Abs. 2 UrhG, § 97a UrhG, § 296 Abs. 1 ZPO

    Das AG Koblenz hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses, der des illegalen Filesharings bezichtigt wird, das gegen ihn geführte Gerichtsverfahren verliert, wenn er sich im Rahmen der Klageerwiderungsfrist zu den streitgegenständlichen Vorwürfen nicht äußert, sondern es vorzieht, erst im Gerichtstermin zu der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung vorzutragen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 7. Oktober 2015

    AG Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 13.08.2015, Az. 8 C 1023/15 – nicht rechtskräftig
    § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG Stuttgart-Bad Cannstatt hat entschieden, dass bei der Bemessung des Schadensersatzes nach der Lizenzanalogie bei illegalem Filesharing auf die Anzahl der möglichen Vervielfältigungen des Werks abzustellen ist, die während des Downloads technisch möglich waren. Im Übrigen genüge der Anschlussinhaber seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vortrage, ob andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbstständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (z.B. Übernachtungsgäste). In diesem Umfang sei der Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 28. September 2015

    AG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.10.2014, Az. 32 C 2305/14
    § 97 UrhG, § 97a UrhG; § 195 BGB, § 852 S. 2 BGB

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass ein Mahnbescheid über Schadensersatz- und Kostenforderungen wegen illegalen Filesharings, welcher nicht hinreichend Bezug auf den streitgegenständlichen Vorfall nimmt, die Verjährung nicht hemmt. Vorliegend war im Mahnbescheid weder das Datum des Vorfalls noch das Datum der Abmahnung aufgeführt. Auch das verwendete Aktenzeichen korrespondierte nicht mit dem Aktenzeichen der Abmahnung. Die Verjährung sei demnach nach 3 Jahren eingetreten, eine 10-jährige Verjährungszeit gemäß § 852 S. 2 BGB gelte bei Schadensersatzforderungen aus Filesharing nicht. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 23. September 2015

    AG Düsseldorf, Urteil vom 09.06.2015, Az. 57 C 9732/14
    § 97 UrhG; § 287 ZPO

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Inhaber von Nutzungsrechten keine Ansprüche gegen einen Verletzer wegen illegalen Filesharing geltend machen kann, wenn er die Rechte zur Internet-Verwertung eines Werkes gerade nicht besitzt. Ist er lediglich Inhaber der Rechte zum DVD-Vertrieb eines Films, komme eine Lizenzanalogie zur Berechnung von Schadensersatz nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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