Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BPatG: Wer sein Gebrauchsmuster (Patent) in Papierform anmeldet, weil die Software für eine (billigere) elektronische Anmeldung nicht mit seinem Betriebssystem kompatibel ist, hat gleichwohl die Kosten einer Papieranmeldung zu tragenveröffentlicht am 17. September 2015
BPatG, Beschluss vom 17.06.2014, Az. 35 W (pat) 25/13
§ 1 Nr. 2 ERVDPMAV, § 2 Nr. 5 ERVDPMAV, § 2 Abs. 1 PatKostG, Nr. 321 100 GV PatKostGDas BPatG hat entschieden, dass derjenige, der ein Gebrauchsmuster in Papierform anmeldet gemäß § 2 Abs. 1 PatKostG, Nr. 321 100 GV PatKostG die dafür entstehende volle Gebühr zu entrichten hat und nicht etwa Anspruch auf eine Ermäßigung für eine (hypothetische) elektronische Anmeldung hat, weil die dafür notwendige Software nur für das Betriebssystem Microsoft Windows zur Verfügung steht. Der BGH hat die hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen (vgl. BGH, Beschluss vom 25.08.2015, AZ. X ZB 8/14, hier). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Eine Beschwerde gegen die Kostenentscheidung des Bundespatentgerichts ist unzulässigveröffentlicht am 16. September 2015
BGH, Beschluss vom 25.08.2015, Az. X ZB 8/14
§ 9 PatKostG, § 11 Abs. 3 PatKostGDer BGH hat entschieden, dass gegen eine Entscheidung des Bundespatentgerichts über den Kostenansatz (Gebührenanfall) weder eine Beschwerde noch eine Rechtsbeschwerde zulässig ist. Dies ergebe sich aus § 11 Abs. 3 PatKostG. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zur Wirksamkeit einer AGB-Klausel, nach welcher eine Papier-Rechnung kostenpflichtig istveröffentlicht am 10. November 2014
BGH, Urteil vom 09.10.2014, Az. III ZR 32/14
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Papierrechnung (zusätzlich zur Bereitstellung der elektronischen Version der Rechnung im Internet) ein gesondertes Entgelt anfällt, unwirksam ist, wenn das betreffende Produkt auch über den stationären Handel verkauft wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- Hat der Käufer von Software Anspruch auf ein gedrucktes Handbuch oder reicht ein Online-Handbuch aus?veröffentlicht am 6. Mai 2010
Cui honorem, honorem: Kollege Konstantin Ewald von der Kanzlei Osborne Clark hat sich eingehend mit der Frage beschäftigt, ob ein Computerspiel mit einem gedruckten Handbuch versehen sein muss oder ob auch ein online zur Verfügung gestelltes Handbuch ausreicht. Der Beitrag wirft auch die Frage auf, in welcher Sprache ein Handbuch verfasst sein muss, insbesondere, ob ein in englischer Sprache gehaltenes Handbuch ausreicht. In letzterem Punkt verweist Ewald zutreffend auf die Entscheidungen OLG Karlsruhe, Urteile vom 21.12.1991, Az. 12 U 147/90 und LG München, Urteil vom 28.03.1996, Az. 7 O 6397/93. Erwähnt werden sollte der Vollständigkeit halber noch ein älteres Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.10.1985 (CR 1987, S. 173), welches im Gegensatz zu den vorgenannten Urteilen zum Ausdruck bringt, dass kein Anspruch auf Erhalt eines deutschsprachigen Bedienungshandbuches besteht. Für die, die das Thema angeht: Lesenswert! (Quelle).