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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. März 2016

    EuGH, Beschluss vom 17.02.2016, Az. C-396/15
    Art. 65 EU-RL 207/2009

    Der EuGH hat entschieden, dass der Sportartikelhersteller adidas AG ein Widerspruchsrecht gegenüber der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke durch die Shoe Branding Europe BVBA hat, welche Parallelstreifen auf Sportschuhen zum Gegenstand hat. Unterschiede hinsichtlich der Anzahl und der Länge der Streifen genügten nicht, um die Ähnlichkeiten der streitigen Marken in Frage zu stellen. Zur Pressemitteilung Nr. 17/16 des EuGH vom 24.02.2016 hier. Zum Volltext der Entscheidung in englischer Sprache hier.

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