Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Hoher Preis kein Hinweis auf Domaingrabbing / Schutz von Unternehmensnamenveröffentlicht am 4. Juni 2011
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2011, Az. 38 O 92/09
§§ 15 Abs. 4, Abs. 5 MarkenG; §§ 3; 4 Nr. 10 UWG; § 826 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass allein der Umstand, dass für die Überlassung einer Domain ein hoher Geldbetrag gefordert wird, für die Annahme eines sittenwidrigen Domaingrabbings nicht ausreicht. Der Verkauf auch kurzfristig freigewordener Domains sei ein gängiges Geschäftsmodell. Die Domainbezeichnung betreffe hier nicht den Namen einer natürlichen Person oder bekannten Firma sondern eine geografische Herkunftsangabe. Zum Volltext der Entscheidung: