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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2013

    OLG Dresden, Beschluss vom 28.08.2013, Az. 14 W 832/13
    § 312g Abs. 2 S. 1 BGB, Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Dresden hat die Bedingung für die hervorgehobene Darstellung der Mindestlaufzeit eines Dauerschuldverhältnisses (hier: Partnersuche) konkretisiert (Volltext der Enscheidung, s. unten): Es sei schon problematisch, so der Senat, wenn der Hinweis zwar in ei­ner anderen Farbe als der graue Fließtext gefasst ist, das verwendete helle Grün dieser Aussage aber – ­erst recht im Gegensatz zu dem auch verwendeten intensiven Rot – eher unauffällig wirke. An einer ausreichend deutlichen Hervorhebung fehle es aber jedenfalls auch deshalb, weil ge­rade die kurze Laufzeit des eigentlich beworbenen Produktes an mehreren Stellen auf der In­ternetseite mit roter Schrift und teilweise in Großdruck mehr als deutlich hervorgehoben werde und damit den Hinweis auf die lange Vertragsdauer von 12 Monaten untergehen lasse. (mehr …)

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