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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Mai 2015

    LG Frankenthal, Urteil vom 13.01.2015, Az. 1 HK O 14/14
    § 2 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Frankenthal hat entschieden, dass die Herausgabe einer Kontaktanzeige, welche nicht erkennen lässt, dass der Kontakt ausschließlich über eine gewerbliche Partnervermittlung gegen Zahlung einer Gebühr zustande kommen könne, irreführend ist. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Anzeige in einer Zeitungsrubrik erscheine, in welcher private Kontaktanzeigen üblich seien. In diesem Fall müsse der gewerbliche Charakter einer Anzeige verdeutlicht werden. Zum Volltext der Entscheidung:

     

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  • veröffentlicht am 23. Oktober 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt (Oder), Urteil vom 13.08.2013, Az. 16 S 238/12
    § 312b BGB, § 346 Abs. 1 S. 1 BGB, § 355 Abs. 1 S. 2 BGB, § 357 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das LG Frankfurt (Oder) hat zu einigen grundsätzlichen rechtlichen Aspekten des Widerrufs einer Mitgliedschaft in einer Online-Partnerbörse ausgeführt und dabei zwischen der Anmeldung zum Portal und der Inanspruchnahme einer Premium-Mitgliedschaft differenziert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 20.06.2012, Az. 307 O 104/12
    § 611 BGB,
    § 627 Abs. 1 BGB

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Unternehmen einem Mann nahezu die gesamten Kosten für die Erstellung eines Videoclips zum Zwecke der Partnervermittlung zurückzahlen muss. Er hatte nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg den Amica Partnerservice kontaktiert. Dieser verwies ihn an die OTR Filmproduktion, um ein 20-minütiges „Videoprofil“ erstellen zu lassen. Der Mann kündigte den Partnervermittlungsvertrag, nachdem er nach mehreren Monaten keine Partnerangebote erhalten bzw. keine Frau persönlich getroffen hatte. Das LG Hamburg erachtete für die Filmproduktion eine Aufwandsentschädigung von 100,00 EUR für ausreichend.

  • veröffentlicht am 17. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bamberg, Urteil vom 07.12.2011, Az. 2 HK O 187/11 – nicht rechtskräftig
    § 312d Abs. 3 BGB, § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 7 UWG

    Das LG Bamberg hat entschieden, dass das Widerrufsrecht bei einer Online-Partnervermittlung nicht dadurch erlischt, dass der Kunde zu dem jeweiligen Service „freigeschaltet“ wird und sich zum ersten Mal einloggt. Zwar könne ein Widerrufsrecht gemäß § 312 d Abs. 3 BGB bei einer Dienstleistung auch dann erlöschen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt sei. Bei Partnervermittlung sei dies aber erst dann der Fall, wenn die gebuchte Laufzeit (3 Monate, 6 Monate, 1 Jahr etc.) abgelaufen sei. Näheres weiß die Verbraucherzentrale Hamburg, die (außer-)gerichtlich entsprechende Unterlassungsverfahren gegen die Betreiber von freenetSingles, parship.de und model.de, edarling.de, edates.de, cougar-flirts.de, Flirtcafe Online und in-ist-drin.de führte (hier). Gegen das Urteil des LG Bamberg wurde Berufung eingelegt.

  • veröffentlicht am 2. März 2009

    LG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2008, Az. 37 O 119/08
    §§ 3, 5 Nr. 3 UWG

    Das LG Düsseldorf hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Angabe „unser Büro in …“ oder „Unsere Repräsentanz in …“ gegen Wettbewerbsrecht verstößt, wenn an dem angegebenen Ort nicht tatsächlich eine dauerhaft mit eigenem Personal besetzte Geschäftsstelle betrieben wird. Die Antragsgegnerin hatte im entschiedenen Fall einen so genannten Büroservice in Anspruch genommen, um die in der streitgegenständlichen Werbung verwendete Adresse nutzen zu können. Zu diesem Büroservice gehörte es, dass dort eingehende Post und Warensendungen weitergeleitet wurden und auch, dass bei Bedarf ein Büroraum für Kundentreffen genutzt werden konnte. Das Gericht ging jedoch davon aus, dass Verbraucher beim Lesen der Werbeanzeigen mit den genannten Begriffen diese Begriffe mit dem Betreiben einer tatsächlichen Geschäftsstelle gleichsetzen würden, d.h. davon ausgingen, dass die Antragsgegnerin in der angegebenen Stadt tatsächlich dauerhaft präsent sei. Da dies nicht der Fall war, stellte das Gericht eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung fest. Diese Irreführung über den örtlichen Bezug sei auch gerade im entschiedenen Fall von Bedeutung gewesen, da es sich um eine Partnervermittlungsagentur handelte. Bei dieser werde die Irreführung erschwert, so das Gericht, da „viele Partnersuchende ortsgebunden sind und durch den lokalen Bezug der Eindruck erweckt wird, das Partnervermittlungsunternehmen der Antragsgegnerin sei mit den Verhältnissen in … in besonderer Weise vertraut und könne auf viele Partnersuchende in diesem Raum zurück greifen“.

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