Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Münster: Fotogeschäft kann von Ausweisbehörde nicht die Unterlassung der Fertigung von Passbildern verlangenveröffentlicht am 7. Januar 2014
LG Münster, Urteil vom 22.03.2013, Az. 023 O 146/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Münster hat entschieden, dass es keine wettbewerbswidrige Handlung darstellt, wenn eine Ausweisbehörde den Bürgern die kostenlose Anfertigung von Passbildern für Personalausweise oder Reisepässe anbietet. Das klagende Foto-Fachgeschäft scheiterte, weil es sich bei der Bildanfertigung durch die Behörde nicht um eine geschäftliche Tätigkeit handele, sondern sie eine öffentlich-rechtliche Aufgabe wahrnehme. Zum Volltext der Entscheidung: