Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- KG Berlin: Bei einem Wettbewerbsverstoß haftet der Geschäftsführer nicht immer neben der GmbHveröffentlicht am 12. April 2013
KG Berlin, Urteil vom 13.11.2012, Az. 5 U 30/12 – nicht rechtskräftig
§ 8 UWGDas KG Berlin hat im vorliegenden Fall entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH nicht für Wettbewerbsverstöße einer von ihm geführten GmbH haftet. Ansatzpunkte, die eine persönliche wettbewerbsrechtliche Haftung des beklagten Geschäftsführers gegenüber der Klägerin oder anderen Gasanbietern begründen könnten, weil bei der Haustürwerbung eingesetzte Personen irreführende Angaben gegenüber Verbrauchern gemacht hätten, lägen nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)