Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Patentverletzung durch nicht-identische, aber äquivalente Patentanwendung bei der Produktherstellung / Gleichwirkungveröffentlicht am 3. März 2015
BGH, Urteil vom 13.01.2015, Az. X ZR 81/13
Art. 69 EPÜ; § 14 PatG; Art. II § 3 IntPatÜbkG i.d.F vom 20.12.1991Der BGH hat zu der Frage entschieden, wann eine patentrechtliche angegriffene Ausführungsform vom Patent eines anderen äquivalenten Gebrauch macht, so dass eine Gleichwirkung vorliegt, die zu einer Patentverletzung führt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- USA: Vorerst keine Erteilung von reinen Softwarepatenten mehrveröffentlicht am 11. September 2009
Nach Mitteilung von heise.de hat das US-Patentamt vorläufige neue Richtlinien für die Vergabe von Patentansprüchen aufgestellt, wonach es in den USA keinen gewerblichen Rechtsschutz mehr für Computerprogramme „als solche“ geben soll (JavaScript-Link: heise). Die Richtlinien gelten bis zu einem für das kommende Jahr erwarteten Grundsatzbeschluss des Berufungsgerichts Court of Appeals for the Federal Circuit, welches derzeit Eingaben von Befürwortern und Gegnern des Berufungsurteils sammelt (JavaScript-Link: heise2). Die Behörde setzt damit bereits das Urteil des Bundesberufungsgerichts vom Oktober 2008 um. Zugleich übernimmt die Behörde die entsprechende Norm aus dem Europäischen Patentübereinkommen (JavaScript-Link: EPO).
- BMJ: Bundestag beschließt Gesetzesentwurf für neues Patentgesetzveröffentlicht am 31. Mai 2009
Nach einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums hat der Deutsche Bundestag am 28.05.2009 einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts beschlossen (Entwurf). Das Gesetz soll Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und dem Bundesgerichtshof in Patent- und Markensachen vereinfachen. Im Arbeitnehmererfindungsrecht werden dem Vernehmen nach Verfahrensregelungen modernisiert und überflüssige oder unzweckmäßige Regelungen aufgehoben. Zukünftig soll eine „Inanspruchnahmefiktion“ gelten: Arbeitnehmererfindungen gehen dann vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Erfindung nicht vorher freigibt.“In der Sache bleibt es aber bei dem bewährten Interessenausgleich: Der Arbeitgeber hat grundsätzlich einen Anspruch auf Diensterfindungen des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer erhält dafür im Gegenzug einen Vergütungsanspruch“, erklärte Zypries. Als weiterer Kern des neuen Gesetzes gilt die Verbesserung beim sog. Nichtigkeitsverfahren. In erster Instanz (BPatG) müsse das Gericht die Parteien auf die entscheidungserheblichen Apsekte hinweisen, soweit die Parteien diese noch nicht ausreichend bearbeitet hätten (Pressemitteilung BMJ).
- Wenn Sie das nächste mal im Weltraum sind oder „Inventions in outer space“ sind patentierbarveröffentlicht am 25. März 2009
Folgende Fundstelle vom pharmarechtlich tätigen Syndikuskollegen Christian Säfken wollen wir Ihnen nicht vorenthalten. Zitat: „Wussten Sie schon, dass Sie eine Erfindung, die Sie im Weltraum machen, gemäß 35 U.S.C. 105 (a) beim amerikanischen Patent- und Markenamt zum Patent anmelden können?“ (JavaScript-Link: obiterdictum). Nein, DAS wussten wir nicht. Ehrlich gesagt wussten wir aber auch nicht, dass Teile des Weltraums bereits unter amerikanischer Kontrolle stehen (Java Script-Link: 105). (mehr …)